Drucksache - 1361/V  

 
 
Betreff: Die im ersten Halbjahr 2018 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 22.08.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.07.2018

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

SE Personal und Finanzen

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2018 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2018 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächti-gungen von der Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2018 nachgeholt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2018 um 6.322.973,14. Sie werden bis auf 50.400,00 durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basiskorrektur zum Jahresabschluss), Mehreinnahmen sowie durch Min-derausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen. Es wurden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ohne Ausgleich im Umfang von 9.630.097,00 erteilt.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 24 .07.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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