Drucksache - 1100/V
Wir bitten zur Kenntnis zunehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1100/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Modellprojekt "Parkplatz-Öffnung nach Ladenschluss" einrichten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1100/V)
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit den Betreibern privater Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern und Baumärkten im Bezirk Mitte Vereinbarungen über die Nutzung der Plätze nach Ladenschluss sinnvoll und möglich sind. Insbesondere sollte dabei auch geprüft werden, ob diese Plätzen geeignet sind, um neue Lademöglichkeiten für E-Mobilität zu schaffen. Die Standorte der Ladestellen sind dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Elektromobilität im Bezirk Mitte einzubinden. In einem Modellprojekt sollen die Möglichkeiten und die Probleme bei der Umsetzung geklärt werden.
Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern. Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV auf unterschiedlichen Arbeitsebenen diskutiert. Leider konnten bei keiner Organisationseinheit innerhalb des Bezirksamts zeitliche oder personelle Ressourcen festgestellt werden, die die umfangreichen Arbeiten für die Realisierung auch nur eines Modellprojektes hätte gewährleisten können. Auch konnten bei keiner Organisationseinheit innerhalb des Bezirksamts zeitliche oder personelle Ressourcen festgestellt werden, die die umfangreichen Arbeiten für die Realisierung auch nur eines Modellprojektes hätten gewährleisten können. Aus Sicht des Bezirksamtes ist zudem mit der Einführung einer nahezu flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bezirk das Ziel von ausreichenden Stellplätzen zumindest für Anwohnende weitestgehend gewährleistet. Zudem ist die Frage der Flächenreserven von Supermarktliegenschaften zugunsten des Wohnungsbaus sowie die Versorgung mit einer Elektroladeinfrastruktur Gegenstand von Gesprächen und Planungen der zuständigen Senatsverwaltungen. Auch vor diesem Hintergrund scheinen eigene Aktivitäten des Bezirksamtes im Sinne des BVV-Ersuchens als verzichtbar.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.01.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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