Drucksache - 1100/V  

 
 
Betreff: Modellprojekt „Parkplatz-Öffnung nach Ladenschluss“ einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hemmer und die anderen Mitglieder der Fraktion der FDP, Fraktion der CDU Pieper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
23.04.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
28.05.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP
2. ÄA SPD vom 20.03.2018
3. BE WiArb vom 28.05.2018
4. Beschluss vom 21.06.2018
5. VzK SB vom 14.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zunehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 07.01.2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1100/V

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

 

Modellprojekt "Parkplatz-Öffnung nach Ladenschluss" einrichten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1100/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit den Betreibern privater Parkplätze von

Supermärkten, Möbelhäusern und Baumärkten im Bezirk Mitte Vereinbarungen über die

Nutzung der Plätze nach Ladenschluss sinnvoll und möglich sind.

Insbesondere sollte dabei auch geprüft werden, ob diese Plätzen geeignet sind, um neue

Lademöglichkeiten für E-Mobilität zu schaffen. Die Standorte der Ladestellen sind dabei

sinnvoll in ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Elektromobilität im Bezirk Mitte

einzubinden. In einem Modellprojekt sollen die Möglichkeiten und die Probleme bei der Umsetzung geklärt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 14.01.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt bedauert, dass seine personellen Kapazitäten nicht ausreichten, um das Ersuchen der BVV zeitnah zu beantworten und bittet die lange Zeitdauer, die die BVV auf die entsprechende VzK warten musste, zu entschuldigen. Gleichwohl wird das Bezirksamt in Zukunft bemüht sein, eine solch lange Bearbeitungsdauer von Drucksachen der BVV zu verhindern.

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV auf unterschiedlichen Arbeitsebenen diskutiert. Leider konnten bei keiner Organisationseinheit innerhalb des Bezirksamts zeitliche oder personelle Ressourcen festgestellt werden, die die umfangreichen Arbeiten für die Realisierung auch nur eines Modellprojektes hätte gewährleisten können. Auch konnten bei keiner Organisationseinheit innerhalb des Bezirksamts zeitliche oder personelle Ressourcen festgestellt werden, die die umfangreichen Arbeiten für die Realisierung auch nur eines Modellprojektes hätten gewährleisten können. Aus Sicht des Bezirksamtes ist zudem mit der Einführung einer nahezu flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bezirk das Ziel von ausreichenden Stellplätzen zumindest für Anwohnende weitestgehend gewährleistet. Zudem ist die Frage der Flächenreserven von Supermarktliegenschaften zugunsten des Wohnungsbaus sowie die Versorgung mit einer Elektroladeinfrastruktur Gegenstand von Gesprächen und Planungen der zuständigen Senatsverwaltungen. Auch vor diesem Hintergrund scheinen eigene Aktivitäten des Bezirksamtes im Sinne des BVV-Ersuchens als verzichtbar.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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