Drucksache - 1028/V  

 
 
Betreff: Sanierungen bezirklicher Infrastruktur: BVV über Prioritäten informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 13.02.2018
2. BE UmNat vom 21.03.2018
3. Beschluss vom 22.03.2018
4. VzK vom 18.06.2018
5. Anlage 1
6. Anlage 2
7. Anlage 3
8. Anlage 4

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                     .        .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:1028/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Sanierungen bezirklicher Infrastruktur: BVV über Prioritäten informieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1028/V)

 

Wir ersuchen das Bezirksamt, eine sowohl im SGA vorliegende Priorisierung sämtlicher geplanter Maßnahmen innerhalb der Sanierungsplanung bezirklicher Infrastruktur an die BVV-Verordneten weiter zu leiten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt – SGA)

Fachbereich 2 - Grünflächen/Pflege, Unterhaltung, Entwicklung -,

Fachbereich 3 - Planung, Entwurf, Neubau und

Fachbereich 4 - Straßenunterhaltung/Straßenaufsicht

liegen keine Listen sämtlicher Maßnahmen mit Priorisierung vor.

 

Für den Fachbereich 2

Im Fachbereich 2 stehen ausschließlich Mittel zum Erhalt und Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zur Verfügung. Dazu zählen auch die mehr als 270 öffentlichen Kinderspielplätze. Eine Priorisierung ist schon deshalb nicht möglich, da die zur Verfügung stehenden Mittel vor allem für jährlich wiederkehrende Wert-erhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden.

 

Dazu zählen unter anderem die Jahres-pflege der Mittelstreifen und des Straßenbegleitgrüns, die Jahrespflege ausgewählter Grünanlagen, der jährliche Sandaustausch auf Kinderspielplätzen sowie die Jahres- und monatliche Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Kinderspielplätzen.

 

Die verbliebene Summe von ca. 30 % muss für unvorhergesehene Reparaturen auf Kinderspielplätzen und Instandsetzungsmaßnahmen in Grünanlagen vorgehalten werden. Da Schäden durch Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung des öffentlichen Grüns nicht vorhersehbar sind, kann auch keine entsprechende Planung vorgenommen werden.

Geplante Sanierungsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen aus dem KSSP sind der beigefügten Liste (Anlage 1) zu entnehmen. Diese Mittel werden durch das Jugend-amt dem SGA zur Verfügung gestellt, eine Priorisierung wurde vorgenommen und ist der Reihenfolge der Maßnahmen zu entnehmen.

 

Für den Fachbereich 3 ist dies damit begründet, dass für die Vielzahl der Finanzierungskulissen und Projekte eine Zusammenstellung in einer Prioritätenliste nicht praktikabel ist. Die regelmäßig sich verändernden Maßnahmen in den einzelnen Kulissen würden einen Arbeitsaufwand mit einer solchen Liste bedeuten, der personell derzeit nicht geleistet werden kann. Aus diesem Grunde wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen am 21.02.2018 beispielhaft die Verkehrsprojekte der bezirklichen Investitionsplanung und der zu verantwortenden Investorenprojekte vorgestellt; die Projekte sind in der Anlage 2 beigefügt.

 

Für den Fachbereich 4 ist dies u.a. darin begründet, dass die Arbeiten zur Aufrecht-erhaltung der Verkehrssicherheit sehr kleinteilig und zudem sehr stark von äußeren Einflüssen abhängig sind. Im Gegensatz zu Bundesfernstraßen resultieren die Sanierungsbedarfe im innerstädtischen Bereich in der Regel nicht aus einem kontinuierlichen Verschleiß, sondern vielmehr aus einer übermäßigen Nutzung (Befahrung von Gehwegen mit LKW, verbotener Einsatz von Taumitteln, etc.).

 

Diese Einflüsse bestimmen die Rang- und Reihenfolge massiv, so dass eine lang-fristige Planung nicht möglich ist.

 

Verbunden mit dem Umstand, dass für die Mängelbeseitigung (kleinstteilige Unter-haltung, Erfahrungswert 30.000 Mängel/Jahr), die Unterhaltung des Straßenzu-behörs und einer Reserve für etwaige Havarien ca. 85 % der bezirklichen Straßenunterhaltungsmittel (Kapitel 3800 / Titel 521 01) benötigt werden, gibt es nur eine sehr geringe Zahl von geplanten Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Der BVV können (siehe Anlage 3a + 3b) somit, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen am 21.02.2018 vorgestellt, die Maßnahmenlisten für das Sonderprogramm Straßensanierung (SenUVK), Sonderprogramm Gehwegsanierung (SenUVK), und die bezirkliche großflächige Unterhaltung, ergänzt um die zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch nicht vor-liegenden Maßnahmenliste für das Bordabsenkungsprogramm „Fußverkehrsstrategie – barrierefreie öffentliche Räume“ (SenUVK), übersandt werden. Dabei ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Maßnahmenliste aufgrund der eingangs be-schriebenen Dynamik und der Verkehrssicherungspflicht auch im Laufe des Jahres noch angepasst und überarbeitet werden müssen.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 12.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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