Drucksache - 0981/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900 Schul- und Sportamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0981/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Klarheit über die Planungen an der Adalbertstrasse – Schule statt Sport, oder doch Schule und Sport? Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0981/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass 1. die aktuellen Planungen für den dringend notwendigen Neubau einer Grundschule an der Adalbertstr. durch die zuständige Senatsverwaltung/den beauftragten Planern dem zuständigen (Schul- sowie Sport-) Ausschuss der BVV zeitnah vorgestellt werden, 2. im Rahmen des Wettbewerbs für die konkrete Planung des Schulneubaus in der Adalbertstraße die Vorgabe gemacht wird nach Möglichkeiten zu suchen, die Schulnutzung mit einer Fortführung der Sportnutzung am Standort zu kombinieren bzw. anderenfalls 3. die Unabwendbarkeit der vom Senat geforderten Kündigung des Sportvereines und Umwidmung der Fläche zur Schulnutzung vom Senat dargelegt wird, 4. die Voraussetzungen für eine etwaige Nutzung der derzeit zu Sportzwecken genutzten Fläche zu anderen Zwecken (ggf. Schule) dargestellt werden und insbesondere 5. vom Senat zwischen den unterschiedlichen betroffenen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung/Wohnen, Bildung, Sport, Finanzen) im Vorfeld verbindlich geklärt wird, dass diese Planungen abgestimmt, beschlossen und umsetzbar sind und mit welchen Maßnahmen die Kompensation der in Rede stehenden Sportfläche/-nutzung erreicht werden soll.“
Das Bezirksamt hat am 30.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Hinweis auf die Zwischenberichterstattung und der geführten Verhandlungen ist festzuhalten, dass mit allen Betroffenen Einvernehmen zur Gestaltung und späteren Nutzung des Schulstandortes Adalbertstraße für die Nutzung durch Sportvereine erzielt werden konnte. Neben der gestapelten 3-Felder-Sporthalle, die auch die Bedarfe des Breiten- und Vereinssports in besonderer Weise berücksichtigt, konnten auch die Wünsche und Vorstellungen des ortsansässigen Tennisvereins zu großen Teilen in die Planungen einfließen. Diese Belange wurden zwischen allen Beteiligten abgestimmt und entsprechend festgehalten. Diese Festlegungen bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass die notwendigen zwei Außenfelder für den Tennissport errichtet werden sollen. Der für die gemeinsame Nutzung von Schul- und Tennissport besondere Sportbelag wurde abgestimmt, die Ausrüstungsgegenstände wurden gemeinsam festgelegt, Zugänglichkeiten und Abgrenzungen sind klar.
Für den Sportbelag und die Ausrüstungsgegenstände liegt vom Tennisverein die Zustimmung vor. Hier werden die Basketballkörbe als nicht störend empfunden. Es wird darauf verwiesen, dass von der Grundlinie mindestens ein Abstand von 3 m zu gewährleisten ist, um den Aufschlag nicht zu beeinträchtigen. Damit werden die Vorschläge der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen bestätigt. Es ist vorgeschlagen diese nun so umzusetzen.
Gleichzeitig sind für die weiteren Planungen die bereits abgestimmten Grundstücksgrenzen entsprechend der unterzeichneten Vorlage vom 17.9.2019 bestätigt. Damit ist die geforderte Breite der Feuerwehrzufahrt (8,00 m) und der Wendebereich für die Feuerwehr sowie die Rampe als Zugang für Rollstuhlfahrer sichergestellt. Eine entsprechende Abstimmung dazu mit der Feuerwehr und der Bauaufsicht fand bereits im November 2019 statt. Eine eventuelle Veränderung der Baulast wird von Bezirk beantragt.
Die Finanzierung der besonderen, zusätzlichen Aufwendungen zur Herstellung der Punktspieltauglichkeit der Tennisfelder ist mittels Zusagen der Senatsverwaltung für Sport gesichert. A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Finanzierung ist in Abhängigkeit von den zu ermittelnden Kosten nach der Planungsphase zu klären.
Berlin, den 23.03.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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