Drucksache - 0858/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0858/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme – „Mehr Grün statt Beton“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0858/V)
Die BVV Mitte möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert im Frühjahr 2018 in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen die zwei eingefassten Pflanzstellen (Karl-Liebknecht-Straße 11, siehe Fotos) und andere auf der Höhe Karl-Liebknecht-Straße/Bahn-brücke ansprechend herzurichten. Darüber hinaus soll, ggf. im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit ansässigen Gewerbetreibenden ein Konzept erarbeitet werden, wie dieser Ort mit Platzcharakter mit dem Ziel erhöhter Aufenthaltsqualität weiter-entwickelt werden kann. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen in den zuständigen Ausschüssen der BVV vorgestellt und diskutiert werden.
Das Bezirksamt hat am 08.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bei den beiden Flächen handelt es sich um Straßenbegleitgrün. Die Flächen sind mit immergrünen laubabwerfenden einheimischen Gehölzen bepflanzt und in einem angemessenen Pflegezustand. Die Flächen erfüllen ihren Zweck als Grünab-standsflächen. Allerdings werden sie von der dort ansässigen Trinkerszene als Treffpunkt genutzt.
Eine entsprechende Vermüllung liegt vor und es ist Aufgabe der Berliner Stadtreinigung, diese Flächen regelmäßig zu säubern. Eine wie im Beschluss geforderte Umgestaltung hätte zur Folge, dass alle Sträucher gerodet werden müssten, um den stark durchwurzelten Untergrund zu lockern und ein Bodenaustausch müsste vorgenommen werden.
Es ist zu erwarten, dass die Rodung der Sträucher den Intentionen des Arten-schutzes entgegen läuft, da die Sträucher regelmäßig Vögeln als Schutz dienen.
Die Flächen sind in der jetzigen Form zu erhalten und sollten eventuell durch gezielte Nachpflanzungen und bodenverbessernde und andere Maßnahmen aufgewertet werden.
Sie stellen wertvolle Nahrungs- und Rückzugsflächen für Vögel und Insekten dar. Durch die angestrebte Umgestaltung würde wertvoller Rückzugsraum verloren gehen und das Nahrungsangebot (Früchte) wäre im Winter nicht mehr vorhanden. Durch die dann notwendige aufwendigere Pflege wäre auch das Nahrungsangebot für Vögel im Winter nicht mehr verfügbar.
Eine hochwertige Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns an dieser Stelle im innerstädtischen Bereich ohne Schutzmaßnahmen (Einzäunung) wäre nicht lange zu erhalten. Resultat wäre ein stark verfestigter Boden ohne Vegetation.
Es ist zu bezweifeln, dass dies im Sinne der artenschutzrechtlichen Richtlinien ist. Die Flächen sind ein Ruhe- und Rückzugsgebiet von Singvögeln.
Eine Umsetzung des Beschlusses würde den Zielen und dem gesetzlichen Auftrag des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entsprechen. Die Graffiti an den Betoneinfassungen werden aber beseitigt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 08.05.2018
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