Drucksache - 0841/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0841/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Gesamtplanung des Areals Seestraße/Reinickendorfer Str. von Beginn an! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0841/V)
Das Bezirksamt wird ersucht: bei dem geplanten Wettbewerb zum Neubau einer Schule am Standort Seestraße / Reinickendorfer Str. die Planungen für den Neubau eines Bürodienstgebäudes und den Erhalt des Schulumweltzentrums einzubeziehen.
Das Bezirksamt hat am 29.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die aus der Erarbeitung des Blockentwicklungskonzeptes für den Block 094 mit dem Schul- und Sportamt , FM und dem SUZ abgestimmt hervorgegangene Vorzugsvariante wurde vom BA in der Sitzung v. 20.02.2018 als Grundlage für den Wettbewerb zum Neubau einer Schule am Standort Seestraße / Reinickendorfer Straße bestätigt. Ziel bleibt nach wie vor insbesondere, dass neben der Maßgabe des Erhalts des SUZ möglichst wenig Flächen des SUZ für den Schulneubau in Anspruch genommen werden. (Vorstellung sowie Konzeptannahme im Stadtentwicklungsausschuss am 28.02.2018 und im Schulausschuss am 08.03.2018). Das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2018 dafür ausgesprochen, dass beim bevorstehenden Wettbewerbsverfahren der Einschnitt durch Bauarbeiten auf dem Gelände des Schulumweltzentrums (SUZ) minimiert werden muss, die Errichtung eines Bürodienstgebäudes als Eckbebauung (incl. möglicher Hochhausvariante) weiterhin eine Option bleiben und in den Wettbewerb einfließen soll. Ebenfalls soll geprüft werden, inwieweit die sportliche Nutzung in die gegenüberliegende Sportfläche der Hanne-Sobeck-Sportanlage einbezogen werden kann. Diese Festlegung ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Schreiben vom 22.05.2018 übermittelt worden. Die Neubauplanung eines Bürodienstgebäudes ist in die Erstellung des Bürodienstgebäudekonzeptes aufgenommen worden. Im o.g. Blockentwicklungskonzept ist vor diesem Hintergrund mit einem Platzhalter gearbeitet worden. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 24.05.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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