Drucksache - 0826/V  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Vorberatung
06.12.2017    10. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
31.01.2018    11. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
07.03.2018    12. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
02.05.2018    13. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
06.06.2018    14. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
05.09.2018    15. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 06.11.2017
2. Anlage Auszug Bezirkshaushaltsrechnung 2016
3. Bezirkshaushaltsrechnung HJ 2016
4. BE zur VzB vom 05.09.2018
4. Beschluss vom 20.09.2018

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 10.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.:3 2200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0826/V

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird genehmigt.

 

 

A)      Begründung:


Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungsvor-schriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

 

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2016 und wesentliche Einzelheiten der Haushaltswirtschaft 2016.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirt-schaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet:

 

  • die nach Kapiteln und Titeln untergliederte Rechnungsnachweisung über die

Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300)

  •    die Rechnungsnachweisung nach Kapiteln (Tabelle 301)
  • die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden (Tabelle 302).
     

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt:

 

  • die Zusammenstellung der Vermögensteile- ausgenommen Grundvermögen, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögens-gruppen (Listen V1- V7)
  • die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312)
  • die Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320)
  • die Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge nach Einzelplänen (Tabelle 332)
  • die Gruppierungsübersicht (Tabelle 340)
  • die Übersicht über die Konten außerhalb des Haushalts vor Bestandsübertrag
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
  • die Übersicht über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen VE
  • die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung enthält als zusätzliche bezirkliche Darlegung

 

  • die Übersicht über die Verwendung von Bewilligungsmitteln.

 

Nach Änderung des § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2016 stellt sich das sogenannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen938.032.703,56 EUR

 

Ist-Ausgaben926.022.923,01 EUR

 

Differenz/Überschuss12.009.780,55 EUR

=================

 

Das in der Anlage dargestellt rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirks-verordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.

 

 

B)      Rechtsgrundlagen:


§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Berlin, den24.10.2017

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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