Drucksache - 0825/V  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.11.2017
2. Anlage 1 ESB 2018/2019
3. Anlage 2 Straßenverzeichnis Stand 20.09.2017 (2)
4. Anlage 3 Zuordnung der ESB zu Grundschulen
5. Anlage 4 Votum der Schulkonferenzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 2017

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 23733

Schul- und Sportamt

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr. 0825/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der beigefügten Bezirkskarte Einschulungsbereiche 2018/2019“ und dem Straßen-verzeichnis, Stand 20.09.2017 geändert.

 

A) Begründung:

 

Aufgrund steigender Schüler*innenzahlen besteht ein erheblicher Handlungsbe-darf, der aus Sicht des Schulamts eine umfangreiche Neuordnung der Einschu-lungsbereiche notwendig macht, von der alle bezirklichen Grundschulen betroffen sein werden.

 

Infolge von Zuzügen, zunehmenden Geburtenraten und Wohnungsbautätigkeit sind die Schüler*innenzahlen im Bezirk Mitte erheblich gewachsen. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und zu Defiziten führen. Neben möglichen Kapazitätserhöhungen an bestehenden Schulstandorten (z. B. MEB) und dem Neubau von Grundschulen waren daher auch die bisherigen Einschu-lungsbereiche unter dem Blickwinkel der räumlichen Kapazität an den jeweiligen Grundschulen und des bisherigen Zuschnittes des Einschulungsbereiches erneut zu betrachten, um eine bedarfsgerechte wohnortnahe Beschulung auch zukünftig sicherstellen zu können (vgl. Leitfaden Schulnetz- und standortplanung, Ziffer 1.8 Mögliche Maßnahmen, Seite 7).

 

Darüber hinaus wurden zwar die gemeinsamen Einschulungsbereiche 1, 3, 5 und 7 mit BA-Beschluss vom 25.04.2017 aufgelöst und neue Einschulungsbereiche, denen jeweils eine Grundschule zugeordnet wurde, gebildet. Dennoch machten die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, wonach die mit BA-Beschluss vom 28.09.2010 gebildeten gemeinsamen Einschulungsbereiche 3, 5 und 7 fehlerhaft sind, weil bei der Bildung altersangemessene Schulwege nicht genügend berück-sichtigt wurden, auch eine kritische Neubetrachtung der noch bestehenden und seit 2010 unveränderten gebliebenen gemeinsamen Einschulungsbereiche erfor-derlich.

 

Ziel der Neuordnung der Einschulungsbereiche ist es, eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Schüler*innen sicherzustellen. Dabei sollen die Grundschulen in die Lage versetzt werden, entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen Kapazitäten die Schüler*innen aufzunehmen und zu beschulen. An-gestrebt werden eine möglichst optimale und gleichmäßige Auslastung aller Grundschulen und die Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung der schul-pflichtigen Schüler*innen im jeweiligen Einzugsgebiet unter Berücksichtigung al-tersangemessener Schulwege. Hierbei ist zu bedenken, dass eine für alle stadt-räumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maxima-len Schulweglänge aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht besteht, vgl. § 3 Abs. 3 AV SEP). Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das bestehende be-zirkliche Grundschulnetz nicht derart ausgewogen ist, einen optimalen Zuschnitt der Einschulungsbereiche zu ermöglichen. Die bezirklichen Grundschulen unter-scheiden sich stark bezüglich ihrer Standortgröße und der Anzahl der zur Verfü-gung stehenden Räumlichkeiten. Dies führt u.a. dazu, dass die Einzugsgrund-schule nicht jeweils im Zentrum des Einschulungsbereiches liegen kann, auch wenn dies wünschenswert wäre.

 

Ergebnis der angestellten Betrachtung ist, dass insgesamt 20 neue Einschu-lungsbereiche gebildet werden. Es wird neben den 9 Einschulungsbereichen, de-nen jeweils eine Grundschule zugeordnet wird, auch weiterhin 11 gemeinsame Einschulungsbereiche geben, die aber lediglich bis zu drei (standortnahe) Grund-schulen umfassen.

 

Es wird an den gemeinsamen Einschulungsbereichen bei gleichzeitiger Verkleine-rung der räumlichen Ausdehnung festgehalten.

Die Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche ist vor dem Hintergrund der zu-nehmenden und ausdrücklich in § 8 des Schulgesetzes Berlin geforderten Diffe-renzierung schulischer Profile auch im Bereich der Grundschulen sinnvoll und für die betroffenen Schüler*innen vorteilhaft ist, da sie eine bedarfs- und interessen-gerechte Zuordnung zu den gewünschten Angeboten überhaupt erst ermöglichen (vgl. Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften /Abghs. Drs. 16/1804).

Des Weiteren hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gemeinsame Einschu-lungsbereiche die Flexibilität bei der Schulplatzvergabe erhöhen und dadurch bei Versorgungsengpässen Zuweisungen vermieden werden können. Dadurch kann erheblicher Verwaltungsaufwand vermieden werden.

Darüber hinaus kann bei der Bildung der gemeinsamen Einschulungsbereiche be-rücksichtigt werden, dass eine gebundene Ganztagsgrundschule mit einer offe-nen Ganztagsgrundschule jeweils einen Einschulungsbereich bildet. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dem Elternwillen ohne Umschulungsantrag oder ggf. erforderlicher Zuweisung nachzukommen, falls eine Beschulung an einer gebun-denen Ganztagsschule nicht gewünscht wird.

Probleme bestanden lediglich aufgrund der Länge der Schulwege. Diesem Prob-lem wird durch Reduzierung der räumlichen Ausdehnung der gemeinsamen Ein-schulungsbereiche Rechnung getragen. Die gemeinsamen Einschulungsbereiche werden verkleinert und umfassen nur bis zu drei jeweils standortnahe Grundschu-len. In diesen Bereichen ist sichergestellt, dass von jedem Wohnort zu jeder Grundschule altersangemessene Schulwege bestehen. Es wurde darauf geachtet, dass unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten die Schulwege auch für Schulanfänger zu bewältigen sind.

 

Die Neuordnung der Einschulungsbereiche trägt schließlich auch dem Umstand Rechnung, dass Gemeinschaftsschulen keinen eigenen Einschulungsbereich ha-ben, da der Schulbesuch an diesen Schulen freiwillig ist.

 

Zu den Einschulungsbereichen im Einzelnen:

 

ESB 1

Die Möwensee-Grundschule (01G40) und die Anna-Lindh-Grundschule (01G42) liegen zukünftig im gemeinsamen Einschulungsbereich 1.

Es ist in den kommenden Schuljahren aufgrund wachsender Schüler*innenzahlen mit Versorgungsengpässen an der Anne-Lindh-Grundschule zu rechnen. Es be-stehen jedoch kurzfristig keine Möglichkeiten, die Kapazitäten der Anne-Lindh-Grundschule zu erhöhen. An der für die Schüler*innen aus dem derzeitigen Ein-zugsbereich der Anne-Lindh-Grundschule ebenfalls wohnortnahen Möwensee-Grundschule sind indes ausreichend Kapazitäten vorhanden bzw. werden durch den Bau eines Modularen Ergänzungsbau (MEB) geschaffen. Durch Zusammen-legung der Einschulungsbereiche kann daher den Schüler*innen aus dem derzei-tigen Einzugsbereich der Anne-Lindh-Grundschule vorrangig gegenüber Kindern aus anderen Einschulungsbereichen ein Schulplatz an den für sie jeweils wohnor-tnahen und zuständigen Grundschule zur Verfügung gestellt werden. Bei der Mö-wensee-Grundschule handelt es sich um eine gebundene Ganztagsgrundschule.

 

ESB 2

Der neue gemeinsame Einschulungsbereich 2 umfasst die Gottfried-Röhl-Grundschule (01G24) und Erika-Mann-Grundschule (01G41).

Es ist wie im Einschulungsbereich 1 an der Anne-Lindh-Grundschule in den kommenden Schuljahren aufgrund wachsender Schüler*innenzahlen mit Versor-gungsengpässen an der Gottfried-Röhl-Grundschule zu rechnen. An der für die Schüler*innen aus dem derzeitigen Einzugsbereich dieser Schule ebenfalls woh-nortnahen Erika-Mann-Grundschule sind ausreichend Kapazitäten vorhanden. Durch Zusammenlegung der Einschulungsbereiche kann daher den Schü-ler*innen aus diesem Bereich vorrangig gegenüber Kindern aus anderen Einschu-lungsbereichen ein Schulplatz an den für sie jeweils wohnortnahen und zuständi-gen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

 

ESB 3

Der gemeinsame Einschulungsbereich 3 umfasst die Wilhelm-Hauff-Grundschule (01G29), die Carl-Kraemer-Grundschule (01G32) und die Andersen-Grundschule (01G36). Die Carl-Kraemer-Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschu-le. Kinder von Erziehungsberechtigten, die keine gebundene ganztägige Betreu-ung für ihr Kind wünschen, können dorthin nicht zugewiesen werden. Daher ist es erforderlich, sicherzustellen, dass diesen Kindern eine wohnortnahe Beschulung angeboten werden kann. Diese Schulplätze stehen dann in der Wilhelm-Hauff-Grundschule und der Andersen-Grundschule zur Verfügung, ohne dass ein Um-schulungsantrag gestellt werden muss.

 

ESB 4

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 4 liegen die Brüder-Grimm-Grundschule (01G28) und Leo-Lionni-Grundschule (01G45). Die Schulen liegen standortnah zueinander, so dass durch Zusammenlegung der Einzugsbereiche zusätzliche Wahlmöglichkeiten für die Eltern geschaffen werden.

 

ESB 5

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 5 liegen die Wedding-Grundschule (01G31) und die Albert-Gutzmann-Grundschule (01G43). Die Schulen liegen standortnah zueinander, so dass durch Zusammenlegung der Einzugsbereiche die Wahlmöglichkeiten für die Eltern erweitert werden können. Darüber hinaus handelt es sich bei der Wedding-Grundschule um eine gebundene Ganztags-grundschule, so dass den Erziehungsberechtigten in diesem Bereich durch die Zusammenlegung der Einschulungsbereiche der beiden Schulen eine Betreu-ungsalternative angeboten werden kann.

 

ESB 6

Der Einschulungsbereich 6 gilt für die Humboldthain-Grundschule (01G35) und die neue Europacity-Grundschule (Gn01). Diese Europacity-Grundschule ist für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 noch eine Filiale der Humboldthain-Grundschule. Ab dem Schuljahr 2019/20 soll die Europacity-Grundschule als selbstständiger Schulstandort geführt werden. Sie bietet den offenen Ganztags-betrieb an, während die Humboldthain-Grundschule einen gebundenen Ganz-tagsbetrieb anbietet. Damit kann auch hier den Eltern eine Wahlmöglichkeit ge-geben werden.

 

ESB 7

Der gemeinsame Einschulungsbereich 7 umfasst die Rudolf-Wissel-Grundschule (01G25), die Gesundbrunnen-Grundschule (01G27) und die Heinrich-Seidel-Grundschule (01G37). Die Heinrich-Seidel-Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschule. Daher ist es erforderlich, sicherzustellen, dass diesen Kin-dern eine wohnortnahe Beschulung angeboten werden kann. Diese Schulplätze können dann an den anderen beiden Grundschulen des Einschulungsbereiches zur Verfügung gestellt werden.

 

ESB 8

Im Einschulungsbereich 8 liegt die Carl-Bolle-Grundschule. Die Carl-Bolle-Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschule. Aufgrund des Standorts der Schule unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten ist eine Zusam-menlegung mit einem anderen Einschulungsbereich einer anderen Grundschule jedoch nicht möglich. Etwaige Wechselwünsche können jedoch im Einzelfall ent-schieden werden.

 

ESB 9

Der neue Einschulungsbereich 9 legt den Einzugsbereich für die Kurt-Tucholsky-Grundschule (01G11) fest.

 

ESB 10

Im Einschulungsbereich 10 liegen die Vineta-Grundschule (01G39) und Gustav-Falke-Grundschule (01G38). Die Vineta-Grundschule ist eine gebundene Ganz-tagsgrundschule, so dass den Erziehungsberechtigten in diesem Bereich durch 5/7

 

die Zusammenlegung der Einschulungsbereiche der beiden Schulen eine Betreu-ungsalternative angeboten werden kann.

 

ESB 11

Der Einschulungsbereich 11 umfasst die Hansa-Grundschule (01G19) und die Miriam-Makeba-Grundschule (01G47). Wie im Einschulungsbereich 1 und 2 ist die Kapazität der Hansa-Grundschule ausgeschöpft. Die Schulen liegen standort-nah zueinander, so dass durch die Zusammenlegung der Einzugsbereiche einer-seits dem weiterem Engpass entgegen gewirkt werden und andererseits Wahl-möglichkeiten für die Eltern geschaffen werden kann.

 

ESB 12

Es wird ein neuer gemeinsamer Einschulungsbereich 12 gebildet, in dem die An-ne-Frank-Grundschule (01G15) und die Moabiter-Grundschule (01G16) liegen. Die Schulen sind nicht weit voneinander entfernt. Hinzu kommt, dass sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, dass viele Erziehungsberechtigte sowohl der Anne-Frank-Grundschule als auch der Moabiter-Grundschule eine Beschulung an der jeweils anderen Grundschule wünschten. Mit der Zusammenlegung der Ein-schulungsbereiche kann daher den Wechselwünschen der Erziehungsberechtig-ten aus diesem Bereich unbürokratisch entgegengekommen werden.

 

ESB 13

Der Einschulungsbereich 13 der Grundschule am Neuen Tor (01G05) entspricht im Wesentlichen dem Zuschnitt des vormaligen Einschulungsbereiches 6. Die Verschiebung der westlichen Grenze hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum Auswirkungen, da es sich um das Gelände oberhalb des Berliner Hauptbahnho-fes handelt. Die Bautätigkeiten in diesem Bereich betreffen derzeit nur Gewerbe.

 

ESB 14

Die Arkona-Grundschule (01G01) und die Pagageno-Grundschule (01G02) liegen im zukünftigen gemeinsamen Einschulungsbereich 14. Die Schulwege sind für sämtliche Schüler*innen in dem Bereich an die jeweiligen Schulen altersange-messen. Durch den Neuzuschnitt des Einschulungsbereichs wird auf die Über-nachfragen beider Grundschulen reagiert.

 

ESB 15

Die Grundschule am Koppenplatz (01G46) besteht aus dem Hauptstandort Kop-penplatz und den beiden Filialstandorten Bergstraße und Auguststraße. Aufgrund der Kapazität der Grundschule und der flächenmäßigen Verteilung der Standorte erhält die Grundschule daher einen eigenen Einschulungsbereich 15.

 

ESB 16 und 17

Der Zuschnitt des Einschulungsbereiches 16 der Allegro-Grundschule (01G44) wird verkleinert und die Straßen westlich des Potsdamer Platzes dem Einschu-lungsbereich 17 der Grundschule am Brandenburger Tor (01G08) zugeordnet. Im Gegenzug werden die Straßen hinter dem Mühlendamm dem Einschulungsbe-reich 20 zugeordnet.

 

ESB 18

Die Kastanienbaum-Grundschule erhält ebenfalls einen eigenen Einschulungsbe-reich 18, trotz der Nähe zur Grundschule am Koppenplatz. Die Abtrennung der Kastanienbaum-Grundschule war notwendig, um den zu großen und damit nicht altersangemessenen Schulweg des Einschulungsbereiches 20 zu verkleinern. Die Straßen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße werden jetzt der Kastanienbaum-Grundschule zugeordnet.

 

 

ESB 19

Der Einschulungsbereich 19 der City-Grundschule (01G10) ist verkleinert worden, da die Kapazität der Grundschule erschöpft ist. Die geplante Erweiterung von Schulplätzen durch die Reaktivierung der Grundschule an der Adalbertstr. Wird frühestens zum Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen.

 

ESB 20

Der Einschulungsbereich 20 der GuthsMuths-Grundschule (01G07) ist verändert worden. Die nordwestliche Grenze bildet nun die Karl-Liebknecht-Str.. Somit sind die Schulwege nun altersangemessen. Hinzugekommen ist das Straßengebiet südlich der Spree. Nach Fertigstellung der dann wieder reaktivierten Grundschule in der Adalbertstr. wird der Einschulungsbereich an dieser Stelle nochmals verän-dert werden müssen.

 

Die Daten der neuen Einschulungsbereiche basieren auf den melderechtlich re-gistrierten Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2016 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.

 

 

 

Die Schulkonferenzen und der Bezirksschulbeirat wurden im September 2017 angehört.

 

Anlage 1: Karte über die Einschulungsbereiche

Anlage 2: Straßenverzeichnis (sortiert nach Einschulungsbereichen), Stand 20.09.2017

Anlage 3: Zuordnung der Einschulungsbereiche zu den Grundschulen

Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen

 

B) Rechtsgrundlage

 

§ 109 (2) i.V. mit §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1), 76 (3) Nr. 6 und 111 (3) Nr. 3 SchulG,

Nr. 3 (3) AV SEP

§ 36 (2) BezVG

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

  keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  keine

 

 

Berlin, den 26.09.2017

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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