Drucksache - 0790/V  

 
 
Betreff: Body-Cams für die Dienstkräfte des AOD (Ordnungsamt) auf dem Alexanderplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDWirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung
Verfasser:Paetz 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Entscheidung
23.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 10.10.2017
2. BE WiArb vom 23.10.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Alexanderplatz gehört zu den Orten in Berlin mit der höchsten Kriminalitätsbelastung. Dies hat schon zu deutschlandweitem, ja internationalem Aufsehen gesorgt und ist dem Ansehen von Berlin und Berlin-Mitte stark abträglich.

Ein weiterer Baustein im Kampf gegen Kriminalität und Ordnungswidrigkeiten auf dem Alex könnten Body-Cams sein.

 Es wird daher beantragt, die BVV möge beschließen, dass sich das Bezirksamt aktuell, auch nochmals, falls das in der Vergangenheit schon einmal geschehen sein sollte, bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder evtl. weiteren zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einsetzt, dass Body-Cams mit in die Dienstkleiderordnung aufgenommen werden, damit der AOD auf dem Alexanderplatz mit solchen zwecks Selbstschutz ausgerüstet werden kann.

Die gerade auch in den letzten Wochen öffentlich gewordenen massenhaft begangenen Straftaten auf dem Alexanderplatz sollten dafür ein starkes Argument sein.

Auch die zuständige Amtsleitung des Bezirksamtes Mitte, würde das stark befürworten.

In diesem Zusammenhang wird abschließend auch auf das erfolgreiche New Yorker Modell der Nulltoleranzstrategie verwiesen. Sinn dieser Strategie ist es, Ordnungsverstöße unterhalb der Straftatenschwelle massiv und frühzeitig durch Kontrolldichte zu bekämpfen, um Krisenherde bereits im

Aufkommen zu verhindern.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung empfiehlt der BVV mehrstimmig den Antrag als in der Sache erledigt anzusehen. (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Enthaltungen.

 

 
 

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