Drucksache - 0770/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0770/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schule bedarfsgerecht finanzieren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0770/V)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, gemeinsam mit den Bezirken die geltende Regelung der Finanzierung von Schulplätzen an öffentlichen Schulen auf den Prüfstand zu stellen. Zeitnah soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass bauliche Unterhaltungs- sowie Sanierungsmaßnahmen an Schulen sich nicht negativ auf die Produktkosten und damit auf die Finanzierung von Schule auswirken.“
Das Bezirksamt hat am 13.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bereits in den Vorjahren wurden die Bezirke gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen initiativ, um die Budgetierung der Schulprodukte auf eine andere Grundlage zu stellen. Insbesondere die sehr hohen Stückkostenunterschiede bei den Infrastrukturkosten waren und sind ausschlaggebender Faktor für die hohen Budgetverluste-/gewinne.
Die AG „Analyse Infrastrukturkosten der Schulen“ (mit Vertreter des Steuerungsdienstes BA Mitte) wurde von der Produktmentorengruppe (PMG) Schulträgerschaft initiiert und durch die Runde der Schul-Amtsleitungen im Juli 2016 beauftragt, sich mit der Thematik detaillierter auseinanderzusetzen. Insbesondere folgende Aspekte haben die PMG Schulträgerschaft zu der Einrichtung der AG veranlasst:
1. Seit Jahren haben zum Teil deutliche Produktkostenunterschiede bei den Schulartenprodukten zu einer Umverteilung zwischen den Bezirken geführt.
So weist das KLR-Ergebnis 2016 (vor Mengenkorrektur) als höchsten bezirklichen Budgetverlust einen Wert von -7,3 Mio. € (- 12,44 %) und als höchsten Budgetgewinn einen Wert von 3,05 Mio. € (6,44 %) aus.
2. Die kontinuierliche Analyse in der PMG Schule sowie in der überbezirklichen Runde der Sachbearbeiter_innen Kostenrechnung Schule auf Basis der den Produktvergleichsberichten zugrundeliegenden KLR-Daten hat sich für die detaillierte Analyse der Abweichungen und die Ableitung von Gegensteuerungsmaßnahmen als nicht ausreichend erwiesen. Erforderlich waren daher eine Analyse der einzelnen Kostenarten der Infrastrukturkosten und eine in-haltliche Auseinandersetzung mit den hier sichtbar werdenden strukturellen Unterschieden in der Kostenstruktur der Bezirke. Demzufolge wurde für die AG folgender Auftrag formuliert: „Analyse der Infrastrukturkosten der Schulen auf der Ebene der einzelnen Kostenarten und unter Nutzung von Kennzahlen“ und von der AG mit entsprechenden Zielen unterlegt:
Als Zusammenfassung wurde folgendes festgestellt:
Mit der Analyse der Infrastrukturkosten der Schulen auf Ebene von einzelnen Kostenarten konnten mehr als 50 % der Infrastrukturkosten der Schulen einer detaillierten Betrachtung unterzogen und damit zusätzliche Erklärungsansätze für die Unterschiede in der Kostenstruktur der bezirklichen Schularten herausgearbeitet werden. Dabei hat sich das von der AG entwickelte Daten- und Analyseraster bewährt und soll nach der Auffassung der AG-Mitglieder für die zukünftige Analyse der Infrastrukturkosten der Schulen weiter genutzt werden. Hierzu erfolgte bereits in einem ersten Schritt eine Aktualisierung der Daten für 2016, die allen Bezirken für eigene Analysen zur Verfügung gestellt werden sollen. Darüber hinaus konnten auf Basis der Analyseergebnisse Steuerungspotentiale, Handlungsbedarfe und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet sowie bestehende Unterschiede hinsichtlich der Buchungspraxis aufgezeigt werden. Zum weiteren Verfahren sowie zum Umgang mit den erarbeiteten Ergebnissen empfahl die AG folgende Maßnahmen:
Die bezirklichen Schulamtsleitungen werden in 2018 weiterhin - gemeinsam - dafür einsetzen, dass bei der Finanzierung der Schul-Produkte eine Änderung durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommen wird. Zudem ist das Ziel , eine Verbesserung der KLR-Regeln von der Senatsverwaltung für Finanzen zum Ist-Zustand zu erreichen, in den Bericht über die Zielerreichung des Bezirksamtes aufgenommen worden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den .02.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek |
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