Drucksache - 0769/V
Die GO der BVV wird wie folgt geändert:
In § 39 wird Absatz 1 um folgenden neuen Satz 2 ergänzt: „Die Begründung der Dringlichkeit ist nach dem Antragstext und einer etwaigen Antragsbegründung aufzuführen.“ In Absatz 4 werden in Satz 1 nach „kann“ die Worte „zusätzlich mündlich“ eingefügt. Im § 45 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Ein Hinweis auf die Dringlichkeit ist nach dem Fragetext aufzuführen.“ In Absatz 1 Satz 3 (alt) werden nach „kann“ die Worte „zusätzlich mündlich“ eingefügt.
Termin: 11.12.2017 |
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