Drucksache - 0769/V  

 
 
Betreff: Dringlichkeiten dringend darlegen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
21.11.2017    11. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD, Grüne vom 10.10.2017
3. Beschluss vom 23.11.2017

 

Die GO der BVV wird wie folgt geändert:

 

In § 39 wird Absatz 1 um folgenden neuen Satz 2 ergänzt: „Die Begründung der Dringlichkeit ist nach dem Antragstext und einer etwaigen Antragsbegründung aufzuführen.“

In Absatz 4 werden in Satz 1 nach „kann“ die Worte „zusätzlich mündlich“ eingefügt.

Im § 45 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Ein Hinweis auf die Dringlichkeit ist nach dem Fragetext aufzuführen.“

In Absatz 1 Satz 3 (alt) werden nach „kann“ die Worte „zusätzlich mündlich“ eingefügt.

 

 

 

Termin: 11.12.2017

 
 

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