Drucksache - 0709/V  

 
 
Betreff: Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 18.09.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200

Ordnungsamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im  Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

dass, die in der Anlage beigefügte Erklärung zum Einvernehmen des Bezirksamtes Mitte von Berlin mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im  Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin durch das zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel,  gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, StS V P 1, abgegeben wird.

A)    Begründung:

Der Rat der Bürgermeister hat am 27. Juli 2017 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen, dass das Anmeldeverfahren für Prostituierte sowie die gesundheitliche Beratung der Prostituierten regionalisiert durch einen Bezirk für alle Bezirke erfolgen soll.

 

Wie im Rat der Bürgermeister festgestellt wurde, ist es sinnvoll, eine Anlaufstelle für Prostituierte zu schaffen, um diesen einen niedrigschwelligen Zugang zur behördlichen Stelle zu schaffen, aber auch um eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben, deren Fallzahlen je nach Bezirk erheblich abweichend sein würden, zu gewährleisten.

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich bereit erklärt, die Aufgaben der Anmeldung und der gesundheitlichen Beratung der Prostituierten für Berlin zu übernehmen.

B)    Rechtsgrundlage

Artikel 67 Abs. 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz;

§§ 3 bis 10 des Prostituiertenschutzgesetzes;

§ 15 i.V.m. § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und  Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den              . 2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr.

 

An die

Senatsverwaltung für Gesundheit,

Pflege und Gleichstellung

StS V P 1

 

 

Erklärung des Einvernehmens

gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin

und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin erklärt gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes das Einvernehmen

  • zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach den §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin und
  • zur Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

 

 

 

 

Berlin, den 05.09.2017

 

Datum

 

 

Unterschrift

 

Stephan von Dassel

Name

 

Bezirksbürgermeister

Dienstbezeichnung


 

 

 

 
 

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