Drucksache - 0702/V  

 
 
Betreff: Wohnungsleerstand Taubenstr. 51-53 / Glinkastr. 17, 19, 21 beseitigen - Wiedervermietung anordnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Diedrich sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
26.10.2017 
8.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Piraten vom 12.09.2017
2. ÄA Grüne vom 20.09.2017
4. BE BüdWohn vom 26.10.2017
5. BE BüdWohn vom 26.10.2017
6. Beschluss vom 23.11.2017
7. VzK vom 07.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:05.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0702/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Wohnungsleerstand Taubenstr. 51-53 / Glinkastr. 17, 19, 21 beseitigen Wiedervermietung anordnen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0702/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

die Eigentümer der Häuser Taubenstr. 51-53 / Glinkastr. 17, 19, 21, Neustädtische Kirchstraße 3, Mittelstraße 41-43, aufzufordern, die Bewohnbarkeit der Wohngebäude herzustellen und die Vermietung der Wohnungen zu veranlassen.

Gemeinsam mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft soll geprüft werden, ob die Häuser durch diese erworben werden kann, wenn die Eigentümer sich nicht in der Lage sehen, die Wohnungen instand zu setzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 15.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der jetzige Investor hat die Grundstücke erst erworben, ist aber seit über 15 Jahren der Erste, der auch tatsächliche Bauabsichten durch einen Bauantrag bekundet. Mit Datum vom 26.06.2017 wurde der Bauantrag für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftsensembles eingereicht. Die Baukosten bewegen sich im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.

Auf Grund der negativen Stellungnahmen der Stadtplanung und des Denkmalschutzes hat der Antragsteller das Vorhaben entsprechend angepasst. Das Baugenehmigungsverfahren steht jetzt kurz vor dem Abschluss. Es liegen positive Stellungnamen von Stadtplanung und Denkmalschutz vor und der Bauherr hat mit Posteingang vom 23. April 2018 einen Antrag auf Eintragung von Baulasten auf dem Nachbargrundstück (Hamburgischen Landesvertretung) eingereicht. Sobald diese hier eintragungsreif vorliegen, kann die Baugenehmigung erteilt werden.

Eine Entwicklungsrechtliche Genehmigung wurde bereits am 05.10.2017 erteilt.

Die beabsichtigte Anordnung träfe daher den Falschen und wäre verwaltungsrechtlich gesehen deshalb in höchstem Maße unangemessen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den        .05.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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