Drucksache - 0699/V  

 
 
Betreff: VORKAUFSRECHT NUTZEN – BVV EINBEZIEHEN
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
   Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Austausch LINKE, Grüne, SPD, Piraten vom 19.09.2017
4. Beschluss vom 22.09.2017
5. VzK vom 20.02.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.02.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0699/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

VORKAUFSRECHT NUTZEN BVV EINBEZIEHEN

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0699/V):

Das Bezirksamt wird ersucht:

den Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne jeweils

umgehend nach bekanntwerden schriftlich über zum Verkauf stehende Grundstücke, welche

sich in Gebieten befinden, in denen ein Vorkaufsrecht angewendet werden kann, zu

informieren.

Dabei sollen mindestens folgende Information bereitgestellt werden:

-            Anschrift des zum Verkauf stehenden Grundstücks

-            die Rechtsgrundlage für das Vorkaufsrecht

-            Eigentümer*in

-            potentielle Käufer*in

-            Kaufsumme

-            Ergebnis der Prüfung der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes

-            Inhalt der Abwendungsvereinbarung für das Grundstück, wenn das Vorkaufsrechtnicht in Anspruch genommen wurde

-            Begründung, wenn weder das Vorkaufrecht wahrgenommen, noch eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Das Bezirksamt hat am 20.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

Eine jeweils umgehende Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss in dem in der Drucksache benannten Umfang ist auf Grund der Verfahrensabläufe der Vorkaufsrechtsprüfung leider weder möglich noch sinnvoll.

Um dem Interesse der Bezirksverordneten nach Information und Einbeziehung gerecht zu werden, soll zukünftig regelmäßig in dem nicht öffentlichen Teil des monatlich stattfindenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne der BVV an Hand der

Adressen über Vorkaufsrechtsprüffälle berichtet werden. Soweit weitergehende Informationen vorliegen, werden diese mit vorgetragen. Zu diesem Zeitpunkt können jedoch in der Regel die übrigen gewünschten Informationen noch nicht bereitgestellt werden, da diese erst während bzw. nach dem Prüfvorgang vorliegen. Inhaltlich differenziert und ausführlich soll über die Prüfergebnisse im Rahmen der halbjährigen Berichterstattung zum Milieuschutz berichtet werden.

A)       Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 20.02.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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