Drucksache - 0699/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0699/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über VORKAUFSRECHT NUTZEN – BVV EINBEZIEHEN Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0699/V): Das Bezirksamt wird ersucht: den Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne jeweils umgehend nach bekanntwerden schriftlich über zum Verkauf stehende Grundstücke, welche sich in Gebieten befinden, in denen ein Vorkaufsrecht angewendet werden kann, zu informieren. Dabei sollen mindestens folgende Information bereitgestellt werden: - Anschrift des zum Verkauf stehenden Grundstücks - die Rechtsgrundlage für das Vorkaufsrecht - Eigentümer*in - potentielle Käufer*in - Kaufsumme - Ergebnis der Prüfung der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes - Inhalt der Abwendungsvereinbarung für das Grundstück, wenn das Vorkaufsrechtnicht in Anspruch genommen wurde - Begründung, wenn weder das Vorkaufrecht wahrgenommen, noch eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Das Bezirksamt hat am 20.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Eine jeweils umgehende Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss in dem in der Drucksache benannten Umfang ist auf Grund der Verfahrensabläufe der Vorkaufsrechtsprüfung leider weder möglich noch sinnvoll. Um dem Interesse der Bezirksverordneten nach Information und Einbeziehung gerecht zu werden, soll zukünftig regelmäßig in dem nicht öffentlichen Teil des monatlich stattfindenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne der BVV an Hand der Adressen über Vorkaufsrechtsprüffälle berichtet werden. Soweit weitergehende Informationen vorliegen, werden diese mit vorgetragen. Zu diesem Zeitpunkt können jedoch in der Regel die übrigen gewünschten Informationen noch nicht bereitgestellt werden, da diese erst während bzw. nach dem Prüfvorgang vorliegen. Inhaltlich differenziert und ausführlich soll über die Prüfergebnisse im Rahmen der halbjährigen Berichterstattung zum Milieuschutz berichtet werden. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 20.02.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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