Drucksache - 0696/V  

 
 
Betreff: Sportmasterplan aktualisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Reiser sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Entscheidung
24.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Sportausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 12.09.2017
2. ÄA vom 19.09.2017
3. ÄA Beschluss Sport vom 24.10.2017
4. BE für BVV vom 24.10.2017
5. Beschluss vom 23.11.2017
6. VzK vom 26.03.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.03.2018

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0696/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Sportmasterplan aktualisieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0696/V):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, den Sportmasterplan des Bezirks zu aktualisieren, und dabei Ziele und Maßnahmen den in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritten und Herausforderungen anzupassen. Dabei sind die Akteure des Sports, insbesondere die Sporttreibenden in den Vereinen und Sozialumen, der Bezirkssportbund sowie weitere Beteiligte aus anderen Bereichen, wie im Prozess der Sportmasterplanerstellung erfolgreich praktiziert, einzubeziehen. Den Belangen des Behindertensports sowie von nicht vereinsgebundenen Bewohnerinnen und Bewohnern ist dabei Rechnung zu tragen."

Das Bezirksamt hat am  13.03..2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. 

 

Der aus der bezirklichen Sportentwicklungsplanung abgeleitete Sportmasterplan - in der BVV 2010 beschlossen - war und ist die Handlungsgrundlage r die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur genauso wie r die Angebots- und Qualitätssteigerung im Sport  r Mitte.

 

Die Umsetzung des Masterplanes erfolgt in erster Linie in enger Kooperation mit dem Bezirkssportbund, den Nutzerinnen und Nutzern und anderen Einrichtungen. Die Sportbelange fanden ebenfalls Eingang in das bezirkliche Gesundheitskonzept.

 

Über erste Ergebnisse wurde bereits in der Drucksache 0592/IV berichtet.

 

In den vergangenen Jahren konnten weitere Fortschritte bei der Umsetzung des Sportmasterplans erreicht werden.  Erwähnt sei an dieser Stelle bespielhaft die Fertigstellung des Frauen- und Familiensportfeldes (ehemaliger Werferplatz), die Errichtung eines Calisthenics- und Workout-Parks sowie die Gestaltung des Trinenvorplatzes im Poststadion als informelle Sportflächen. Unter Mitarbeit des Fachbereiches Stadtplanung und des Bezirkssportbundes wurden im Rahmen der Erarbeitung des SiKo-Materials ressortübergreifende Konzepte zur Entwicklung der Sportinfrastruktur und die Entwicklungspotentiale der einzelnen Sportstandorte im Bezirk erstellt. Hinzu kommen noch eine Vielzahl von Maßnahmen in Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West wie z.B. die Rundlaufstrecke und der Kletterpfad zum Südplateau im Fritz-Schloß-Park, der Aufbau eines Netzwerkes zwischen Vereinen und den verschiedenen Trägern und einer weiterentwickelten Öffentlichkeitsarbeit zu der das Erstellen einer Website gehörte. Es wurden  Sportangebote und Feste für alle neu organisiert.

 

Im Sommer 2013 wurde unter Leitung des damals zuständigen Stadtrates ein Gender-Fachtag zum Thema: "Verbesserung der Angebote r dchen und Frauen in Mitte" durchgeführt.

 

Der weitere Ausbau barrierefreier Sportstätten erfolgte im Rahmen der im Bezirk umgesetzten Baumaßnahmen. Dieser soll in den nächsten Jahren noch intensiver vorangetrieben werden. Der Bezirk Mitte arbeitet aktiv in der neugegründeten „AG Barrierefreiheit Berliner Sportanlagen“ auf Senatsebene mit.

 

Auch bei der Entwicklung der Sportinfrastruktur im Bezirk wird an der Umsetzung des Sportmasterplanes gearbeitet: Im Zuge der Umsetzung des Schulneubau- bzw. des

Schulerweiterungsbauprogramms sollen über den Schulbedarf hinaus Sportflächen geschaffen werden. So wurden für die beiden neuen Schulstandorte Adalbertstraße und Reinickendorfer Straße an Stelle der nach den Schulbaumusterraumprogramm notwendigen 3-Felder-Hallen je eine gestapelte 3-Felder-Halle zur Realisierung angemeldet, um an beiden Standorten, die bezirkliche Unterversorgung mit gedeckten Sportanlagen zu minimieren.

 

Nachdem die letzte Sportentwicklungsplanung für Berlin, bei der der Bezirk als einer der Modellbezirke betrachtet wurde, schon einige Jahre zurückliegt, wird insbesondere von SenInnDS eine Neuauflage als zwingend notwendig betrachtet. Diese Auffassung teilt auch die bezirkliche Sportverwaltung. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und der Sicherung notwendiger Infrastruktur wird diese Auffassung von vielen Seiten unterstützt. Um eine hohe Qualität und eine ausreichende Vergleichbarkeit der Bezirke untereinander zu sichern, ist ein abgestimmtes Vorgehen unter allen Beteiligten verabredet worden.

 

Von der SenInnDS wurden dafür 1.200.000 € bei SIWANA IV angemeldet und davon ca. 100.000 € jedem Bezirk für die Erstellung der Planungen in Aussicht gestellt. Allerdings steht seit der Senatsklausur am 30.01.18 ein entsprechender Senatsbeschluss noch aus.

 

Mit den dann zur Verfügung stehenden Geldern beabsichtigt der Bezirk Mitte eine externe Sportentwicklungsplanung zu beauftragen, welche auch die Belange der Drucksache 0696/V berücksichtigten soll.

 

Über die Ergebnisse wird in den Gremien zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 13.03.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 
 

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