Drucksache - 0688/V  

 
 
Betreff: Milieuschutz am Flughafenrand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Diedrich und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
27.09.2017 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.10.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Piraten vom 12.09.2017
2. BE StadtE vom 25.10.2017
3. Beschluss vom 23.11.2017
4. VzK vom 18.06.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .06.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0688/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Milieuschutz am Flughafenrand

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0688/V)

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, für die Wohngebiete entlang der Müllerstraße nördlich der Seestraße sowie ggf. weitere vom Tegeler Fluglärm belastete Wohngebiete, vertiefende Untersuchungen für die Festsetzung sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch zu veranlassen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12 .06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die bezirksweite städtebauliche Analyse, das sogenannte „Grobscreening zur Vorprüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung“, wurde im Zeitraum  von September bis Dezember 2014 vom Berliner Planungsbüro  „LPG mbH“ durchgeführt.  Kerngegenstände der Untersuchungssystematik waren dabei  maßgeblich das Aufwertungspotenzial, der Aufwertungsdruck und das Verdrängungspotenzial. Diese Phänomene wurden anhand zahlreicher städtebaulicher, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Strukturen bzw. Faktoren eingeschätzt. Um einige dafür relevante Indikatoren zu nennen, sind beispielsweise die Wohnraumversorgung, die Eigentümer- und Haushaltsstruktur, die Wohnungsverkäufe, die Wohnungsumwandlungen, Veränderung der Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur dezidiert untersucht worden.  

Auffällige Räume sind  im Ergebnis in zwei Gebietskategorien (Verdachtsgebiete, Beobachtungsgebiete) eingestuft worden. In der schärfsten Kategorie, den sogenannten Verdachtsgebieten, wurde eine vertiefende Untersuchung angeschlossen, da die Ergebnisse den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nahe legten. In dieser Folge hat der Bezirk Mitte von Berlin im Mai 2016 die fünf derzeit bestehenden Milieuschutzgebiete, zwei im Ortsteil Moabit und drei im Ortsteil Wedding, beschließen können.

Alle zehn im o.g. Grobscreening  identifizierten Beobachtungsgebiete werden derzeit vertiefend untersucht:

 

  • Die Beobachtungsgebiete Kattegatstraße, Soldiner Straße, Reinickendorfer Straße und Humboldthain Nord-West werden derzeit vom Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte in Zusammenarbeit mit den Büros argus gmbh und S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vertiefend untersucht. Mit den Ergebnissen der Untersuchung ist im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
  • Die Beobachtungsgebiete Lützowstraße, Körnerstraße, Thomasiusstraße, Invalidenstraße, Oranienburger Straße und Alexanderplatzviertel werden aktuell in Zusammenarbeit mit dem Büro LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH untersucht. Avisiertes Ende des Ausführungszeitraums ist August 2018, weshalb mit den Ergebnissen dieser Untersuchung gegen Mitte/Ende des dritten Quartals 2018 zu rechnen ist.

Das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte plant, die verbleibenden Gebiete des Bezirks (siehe Anlage Arbeitskarte) in einer Art Evaluation des Grobscreenings v. 2014 im Anschluss an die beiden oben genannten vertiefenden Untersuchungen und den daraus folgenden möglichen Erlass einer oder mehrerer sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzuschließen. Vorrang haben aktuell die zehn Beobachtungsgebiete des Bezirks, welche alle personellen Ressourcen in 2017 / 2018 binden.

 

 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 12.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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