Drucksache - 0686/V  

 
 
Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität am Spreebogen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
15.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.09.2017
2. BE UmNat vom 15.11.2017
3. Beschluss vom 23.11.2017
4. VzK vom 30.01.2018

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .         .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0686/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Mehr Aufenthaltsqualität am Spreebogen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0686/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit am Spreebogen gegenüber dem Spreebogenpark mehr Aufenthaltsqualität durch Anpflanzung von Bäumen am Spreeufer erreicht werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am     30.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die dem Spreebogenpark gegenüberliegende Spreeuferpromenade (Kapelle-Ufer und Rahel-Hirsch-Ufer) wurde im Zuge der Entwicklungsmaßname „Hauptstadt Berlin Parlaments- und Regierungsviertel“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geplant und gebaut.

 

Die Spree wird im gesamten Parlaments- und Regierungsviertel durch neu geschaffene Uferpromenaden gesäumt. Sie sind Teil des Gesamtsystems der Spreeuferwege von Köpenick bis Charlottenburg. Die Erschließung des Flusslaufs durch Uferpromenaden war von Beginn an wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Konzeption für den Entwicklungsbereich. Die Gestaltung der Promenaden an Nordufer und Südufer folgt unterschiedlichen Leitbildern:

 

Die nördlichen Promenaden sind städtisch geprägt. Sie orientieren sich mit ihrem Granitpflaster und den kalksteinverkleideten Deckwerken und Stützwänden am Erscheinungsbild der historischen Ladestraßen. Die südlichen Promenaden sind landschaftlich gestaltet, mit bekiesten Gehwegen, Rasenflächen und Baumgruppen. Die einzelnen Abschnitte der Promenaden sind durch die folgenden Landschaftsarchitekten geplant worden:

 

Im Norden auf dem Moabiter Werder:

Kienast, Vogt und Partner, Zürich; Seebauer u. Wefers, Berlin

vor dem Hauptbahnhof, Kapelleufer und Schiffbauerdamm:

Gruppe F, Berlin

 

Im Süden Bettina-von Arnim-Ufer (vor dem Bundeskanzleramt):

ller und Wehberg, Berlin

Ludwig-Erhardt-Ufer (vor dem Spreebogenpark):

Weber und Saurer, Solothurn (Schweiz)“

(Vgl.: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/hauptstadt/dokumentation/de/
spaziergang/moabiter_werder_spreebogen.shtml).

 

Die Anlage bildet mit dem gegenüberliegenden Spreebogenpark und dem Regierungsviertel eine funktionale, räumliche sowie gestalterische Einheit und darf gemäß Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3346) geändert worden ist, nicht verändert werden.

 

Daher ist die Anpflanzung von Bäumen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Eine Baumpflanzung ist auch aufgrund der schwierigen klimatischen Verhältnisse (starke Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme und Windeinwirkung) und der sehr geringen Wasserverfügbarkeit am Standort technisch sehr anspruchsvoll und kostenintensiv.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den      30.01.2018
 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 

 
 

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