Drucksache - 0686/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen (Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0686/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Mehr Aufenthaltsqualität am Spreebogen! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0686/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit am Spreebogen gegenüber dem Spreebogenpark mehr Aufenthaltsqualität durch Anpflanzung von Bäumen am Spreeufer erreicht werden kann.
Das Bezirksamt hat am 30.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die dem Spreebogenpark gegenüberliegende Spreeuferpromenade (Kapelle-Ufer und Rahel-Hirsch-Ufer) wurde im Zuge der Entwicklungsmaßname „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geplant und gebaut.
Die Spree wird im gesamten Parlaments- und Regierungsviertel durch neu geschaffene Uferpromenaden gesäumt. Sie sind Teil des Gesamtsystems der Spreeuferwege von Köpenick bis Charlottenburg. Die Erschließung des Flusslaufs durch Uferpromenaden war von Beginn an wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Konzeption für den Entwicklungsbereich. Die Gestaltung der Promenaden an Nordufer und Südufer folgt unterschiedlichen Leitbildern:
Die nördlichen Promenaden sind städtisch geprägt. Sie orientieren sich mit ihrem Granitpflaster und den kalksteinverkleideten Deckwerken und Stützwänden am Erscheinungsbild der historischen Ladestraßen. Die südlichen Promenaden sind landschaftlich gestaltet, mit bekiesten Gehwegen, Rasenflächen und Baumgruppen. Die einzelnen Abschnitte der Promenaden sind durch die folgenden Landschaftsarchitekten geplant worden:
Im Norden auf dem Moabiter Werder: Kienast, Vogt und Partner, Zürich; Seebauer u. Wefers, Berlin vor dem Hauptbahnhof, Kapelleufer und Schiffbauerdamm: Gruppe F, Berlin
Im Süden Bettina-von Arnim-Ufer (vor dem Bundeskanzleramt): Müller und Wehberg, Berlin Ludwig-Erhardt-Ufer (vor dem Spreebogenpark): Weber und Saurer, Solothurn (Schweiz)“ (Vgl.: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/hauptstadt/dokumentation/de/
Die Anlage bildet mit dem gegenüberliegenden Spreebogenpark und dem Regierungsviertel eine funktionale, räumliche sowie gestalterische Einheit und darf gemäß Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3346) geändert worden ist, nicht verändert werden.
Daher ist die Anpflanzung von Bäumen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Eine Baumpflanzung ist auch aufgrund der schwierigen klimatischen Verhältnisse (starke Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme und Windeinwirkung) und der sehr geringen Wasserverfügbarkeit am Standort technisch sehr anspruchsvoll und kostenintensiv.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 30.01.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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