Drucksache - 0684/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0684/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Gehwegsanierung in der Tucholskystraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0684/V)
Wir ersuchen das Bezirksamt, die Fläche des Gehweges in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und der Ziegelstraße durch Einzelmaßnahmen zu begradigen oder den Gehweg komplett zu sanieren. In der Antwort des Bezirksamtes ist die Priorisierung innerhalb der Sanierungsplanung darzustellen.
Das Bezirksamt hat am 12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die öffentlichen Straßen sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Aufgrund der Sparhaushalte der vergangenen Jahre ist in Berlin ein „Unterhaltungsstau“ entstanden, den die zuständige Senatorin Günther auf 1,3 Milliarden Euro schätzt.
Alleine in Mitte dürfte der Nachholbedarf bei der Sanierung der Straßen und Wege bei weit mehr als hundert Millionen Euro liegen. Daran ändert auch der Haushalts-plan 2018/19 nichts.
Die Gehwege in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und der Ziegelstraße entsprechen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis und den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes in § 7 Abs. 2.
Sie sind in einem verkehrssicheren Zustand. Der Träger der Straßenbaulast (Straßen- und Grünflächenamt Mitte, SGA) unterhält die Gehwege entsprechend seiner Leistungsfähigkeit.
Der Gehweg auf der östlichen Seite der Tucholskystraße wurde 2016 nach Sanierungsarbeiten eines Investors fachgerecht wiederhergestellt. Auf der westlichen Gehwegseite sind historisch bedingt unterschiedliche Bauweisen vorhanden. Es besteht jedoch keine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer*innen. Der Zustand der Gehwege ist verkehrssicher.
Aus diesen Gründen ist der Einsatz von Unterhaltungsmitteln zur Sanierung der Gehwege auch gemäß den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) in der Fassung vom 30. Juni 2009 so lange nicht vertretbar, bis an allen anderen Gehwegen in Mitte die Schadstellen beseitigt sind, die eine akute bzw. latente Gefahr für die Verkehrsteilnehmer*innen darstellen.
Der genannte Gehweg kann aus vorgenannten Gründen auch nicht auf eine Prioritätenliste gesetzt werden.
Im Rahmen der turnusmäßigen Straßenbegehung der Gehwege im gesamten Bezirk inkl. des Gehweges in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und Ziegelstraße werden einzelne Gefahrenstellen laufend dokumentiert und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Tagen beseitigt. Die Verkehrssicherheit ist damit gegeben.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 12.06.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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