Drucksache - 0684/V  

 
 
Betreff: Gehwegsanierung in der Tucholskystraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
15.11.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
20.12.2017 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
17.01.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
30.01.2018 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 12.09.2017
2. BE UmNat vom 17.01.2018
3. ÄA HA vom 30.01.2018
4. BE HA vom 30.01.2018
5. Beschluss vom 22.02.2018
8. VzK vom 18.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                    .       .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0684/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Gehwegsanierung in der Tucholskystraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0684/V)

 

Wir ersuchen das Bezirksamt, die Fläche des Gehweges in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und der Ziegelstraße durch Einzelmaßnahmen zu begradigen oder den Gehweg komplett zu sanieren. In der Antwort des Bezirksamtes ist die Priorisierung innerhalb der Sanierungsplanung darzustellen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die öffentlichen Straßen sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Aufgrund der Sparhaushalte der vergangenen Jahre ist in Berlin ein „Unterhaltungsstau“ entstanden, den die zuständige Senatorin Günther auf 1,3 Milliarden Euro schätzt.

 

Alleine in Mitte dürfte der Nachholbedarf bei der Sanierung der Straßen und Wege bei weit mehr als hundert Millionen Euro liegen. Daran ändert auch der Haushalts-plan 2018/19 nichts.

 

Die Gehwege in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und der Ziegelstraße entsprechen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis und den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes in § 7 Abs. 2.

 

Sie sind in einem verkehrssicheren Zustand. Der Träger der Straßenbaulast (Straßen- und Grünflächenamt Mitte, SGA) unterhält die Gehwege entsprechend seiner Leistungsfähigkeit.

 

 

 

 

Der Gehweg auf der östlichen Seite der Tucholskystraße wurde 2016 nach Sanierungsarbeiten eines Investors fachgerecht wiederhergestellt.

Auf der westlichen Gehwegseite sind historisch bedingt unterschiedliche Bauweisen vorhanden. Es besteht jedoch keine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer*innen. Der Zustand der Gehwege ist verkehrssicher.

 

Aus diesen Gründen ist der Einsatz von Unterhaltungsmitteln zur Sanierung der Gehwege auch gemäß den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) in der Fassung vom 30. Juni 2009 so lange nicht vertretbar, bis an allen anderen Gehwegen in Mitte die Schadstellen beseitigt sind, die eine akute bzw. latente Gefahr für die Verkehrsteilnehmer*innen darstellen.

 

Der genannte Gehweg kann aus vorgenannten Gründen auch nicht auf eine Prioritätenliste gesetzt werden.

 

Im Rahmen der turnusmäßigen Straßenbegehung der Gehwege im gesamten Bezirk inkl. des Gehweges in der Tucholskystraße zwischen der Oranienburger Straße und Ziegelstraße werden einzelne Gefahrenstellen laufend dokumentiert und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 3 Tagen beseitigt. Die Verkehrssicherheit ist damit gegeben.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den    12.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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