Drucksache - 0653/V  

 
 
Betreff: Uferhallen: Nutzungen planungsrechtlich sichern, angrenzend Wohnungsbau ermöglichen
hier: Umsetzung BVV-Beschluss DS 0252/IV vom 17.02.2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, F.Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GrA Grüne vom 12.09.2017
2. Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Die BVV hat mit DS DS 0252/IV in der BVV am 17.02.2017 beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Uferhallen (Uferstraße neben 8-11) als Kultur- und Gewerbestandort zu sichern und auf dem unbebauten Grundstück Uferstraße 8 Wohnungsbau zu ermöglichen. Bei der Wohnbebauung soll ein größtmöglicher Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum gesichert werden.

 

Vor dem Hintergrund des inzwischen erfolgten Grundstücksverkaufes zu einem Vielfachen des Verkehrswertes, frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss umzusetzen?

 

  1. Welche Möglichkeiten der planungsrechtlichen Sicherung der Uferhallen als Kultur- und Gewerbestandort werden gesehen?

 

  1. Sollte das Bezirksamt der Auffassung sein, dass eine planungsrechtliche Sicherung der Uferhallen als Kultur- und Gewerbestandort nicht möglich sein sollte, auf welcher Grundlage erfolgte diese Einschätzung und wurde hierzu externer Sachverstand eingeholt?

 

 

 
 

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