Drucksache - 0635/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht: zur Qualifizierung des weiteren Prozesses zur Umbenennung von drei Straßen im Afrikanischen Viertel (wie am 22.06.2017 in Drucksache 0527/V beschlossen), die Vertreter*innen aus den ehemals deutschen Kolonien Namibia, Tansania, Kamerun bzw. Togo zu konsultieren und deren Perspektive umfassend einzubeziehen. Dabei sollen Aspekte, wie z.B. die Städtepartnerschaft Berlin-Windhoek (Namibia) Berücksichtigung erfahren. Die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Kriterien soll in für die Betroffenenvertreter*innen transparenter Weise erfolgen.
Begründung: Das Afrikanische Viertel glorifiziert immer noch die deutsche Kolonialgeschichte. Im oben genannten Beschluss ist von einer besonderen Berücksichtigung der deutschen Kolonialgeschichte im weiteren Verfahren die Rede. Leider konnte das Bezirksamt weder in der Sitzung des Ausschusses Bildung und Kultur am 12.07.2017, noch in seinen bisherigen Veröffentlichungen ausreichend nachvollziehbar machen, wie das erreicht werden soll. Deshalb ist es notwendig zeitnah und bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Verfahrensvorschlages zur wissenschaftlichen Begutachtung Kontakt mit Vertreter*innen der vom deutschen Kolonialismus in Afrika direkt Betroffenen aus Namibia, Tansania, Kamerun bzw. Togo aufzunehmen. Nur so kann der Bezirk seiner besonderen historischen Verantwortung Rechnung tragen und weiteren Konflikten, der am Verfahren beteiligten Gruppen entgegenwirken.
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