Drucksache - 0629/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0629/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Landesmittel für Entwicklung der Jugendverkehrsschul-Standorte in Mitte nutzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0629/V)
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Landesmittel, die im Rahmen der Radverkehrsstrategie des Landes Berlin für entsprechende Infrastrukturmaßnahmen und Radverkehrsprojekte eingesetzt werden können, auch, wie von Landessseite ausdrücklich vorgesehen, für die Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in möglichst vollem Umfang zu nutzen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist so schnell wie möglich eine Maßnahme- und Zeitplanung vorzulegen. Begründung: Der Bezirk Mitte sollte alle Möglichkeiten nutzen, die sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Standorte der bezirklichen Jugendverkehrsschule, die für den Radverkehrsunterricht und die Radverkehrsprüfung in den Schulen eine wesentliche Grundlage darstellen, zu stärken und die dafür zur Verfügung stehenden Landessmittel auch in vollem Umfang zu nutzen.“
Das Bezirksamt hat am 22.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die im Rahmen der Radverkehrsstrategie des Landes Berlin für entsprechende Infrastrukturmaßnahmen und Radverkehrsprojekte vorgesehenen Mittel in Höhe von 99.000 € pro Maßnahme wurden vom Schulamt über die zuständige Abteilung BiKuUm bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 02. August 2017 angemeldet. Vorgesehen ist an den Standorten Bremer Str. 10 und Gottschedstr. 23 eine Erneuerung der Verkehrsflächen durchzuführen. Eventuelle Kosten, die die Mittel von 99.000 € überschreiten, wurden zur Ergänzung aus Bauunterhaltungsmitteln zugesagt. Auf die Vorlage einer Maßnahme- und Zeitplanung wird verzichtet, da eine umgehende Umsetzung angedacht wird. Gemäß Schreiben der Senatsverwaltung vom 29.05.2017 sind die Mittel für eine Realisierung in 2017 vorgesehen!
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den .08.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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