Drucksache - 0603/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0603/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Parkflächenmarkierungen in der Usedomer Straße wo es möglich ist sofort umsetzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0603/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV beschlossenen Parkflächen-markierungen in der Usedomer Straße, dort wo es derzeit möglich ist, umgehend umzusetzen. Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zum Querparken in der Usedomer Straße zwischen Wattstraße und Hussitenstraße ist erlassen worden.
Begründung: In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage DS 1467/IV wurde mitgeteilt, dass „die erforderlichen Parkflächenmarkierungen nur auf frostfreier und trockener Straßen-oberfläche aufgebracht werden können“.
Da die Frostperiode schon lange vorbei ist, wurde wegen der bisher nicht erfolgten Parkflächenmarkierung auf eine weitere dementsprechende Schriftliche Anfrage (DS 0149/V) vom Bezirksamt mitgeteilt, dass die entsprechenden Parkplatzmarkierungen derzeit nicht umgesetzt werden können. Begründung: „Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte plant die BVG im Bereich der Usedomer Straße eine umfangreiche Baumaßnahme, die den in Rede stehenden Bereich vollumfänglich einbezieht.“ Als Umsetzungstermin wurde das Jahr 2019 benannt.
Diese Begründung entspricht nicht den Tatsachen! Denn es ist lediglich ein Teilbe-reich der Usedomer Straße zwischen der Wattstraße und der Jasmunder Straße von den BVG-Baumaßnahmen betroffen. Und selbst in diesem Bereich parken regulär Kraftfahrzeuge. Der Bereich zwischen der Jasmunder Straße und der Hussitenstraße ist nicht von den Baumaßnahmen betroffen. Zumindest hier könnten die Parkplatz-markierungen sofort vorgenommen werden! Das Bezirksamt hat am 10.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat im Rahmen einer Ortsbesichtigung den Vorgang noch einmal geprüft. Aufgrund eines (Hoch-)Bauvorhabens ist die Um-setzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den gesamten Straßenabschnitt möglich. Die straßenverkehrsbehördliche Maß-nahme kann nur in Höhe der Usedomer Straße 20 – 22 umgesetzt werden.
Das SGA hat bisher darauf verzichtet, einzelne Abschnitte einer zusammen-hängenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung umzusetzen, da kleinteilige Markierungsarbeiten unverhältnismäßig hohe Kosten erzeugen.
Das Fachamt folgt hier dennoch der Empfehlung der BVV und hat die Teilmaßnahme im Bereich der Hausnummern 20 – 22 beauftragt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für den September 2017 geplant.
Es werden die ca. 20 Senkrecht-Stellplätze markiert. Dadurch werden ca. 10 zusätzliche Stellplätze entstehen.
Nach Abschluss des (Hoch-)Bauvorhabens werden die restlichen Markierungs-arbeiten umgesetzt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Ausgaben für die Maßnahme: ca. 2.500,00 Euro.
keine Berlin, den . .2017 Bezirksbürgermeister von Dassel
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