Drucksache - 0514/V  

 
 
Betreff: Gestaltungssatzung für das Nikolaiviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion der FDP
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.06.2017 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
12.07.2017 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
3.ÄA FDP vom 20.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbeziehung der WBM, der IG Nikolaiviertel des Nikolaiviertel e.V. und des BVV-Ausschusses Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen eine Gestaltungssatzung für das Nikolaiviertel - analog zum Gendarmenmarkt - zu erarbeiten. In der Gestaltungssatzung sollen die Sondernutzungen im Nikolaiviertel derart geregelt werden, dass alle Sondernutzer*innen wissen, wie das zu verwendende Mobiliar optisch und materiell beschaffen sein muss. Darüber hinaus sollen die einzelnen Örtlichkeiten und Flächenausmaße, sowie die jahreszeitlich zu beachtenden Beschränkungen der Sondernutzungen fixiert werden. Dies soll Sondernutzer*innen und der Verwaltung ermöglichen, dem hohen Anspruch dieses besonders touristisch geprägte Viertels gerecht zu werden und diesen zu gewährleisten.

Begründung:

Leider wird die Außenbestuhlung zahlreicher gastronomischer Einrichtungen im Nikolaiviertel dem historischen Ambiente vor Ort nicht gerecht, woran erhebliche Kritik geübt wird.

 

 

Ursprungstext

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbeziehung der WBM, der IG Nikolaiviertel und des BVV-Ausschusses Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen eine Gestaltungssatzung für das Nikolaiviertel - analog zum Gendarmenmarkt - zu erarbeiten. In der Gestaltungssatzung sollen die Sondernutzungen im Nikolaiviertel derart geregelt werden, dass alle Sondernutzer*innen wissen, wie das zu verwendende Mobiliar optisch und materiell beschaffen sein muss. Darüber hinaus sollen die einzelnen Örtlichkeiten und Flächenausmaße, sowie die jahreszeitlich zu beachtenden Beschränkungen der Sondernutzungen fixiert werden. Dies soll Sondernutzer*innen und der Verwaltung ermöglichen, dem hohen Anspruch dieses besonders touristisch geprägte Viertels gerecht zu werden und diesen zu gewährleisten.

Begründung:

Leider wird die Außenbestuhlung zahlreicher gastronomischer Einrichtungen im Nikolaiviertel dem historischen Ambiente vor Ort nicht gerecht, woran erhebliche Kritik geübt wird.

 

 
 

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