Drucksache - 0482/V  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuwei-sung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 12.06.2017
2. Anlage 1 Seiten 1 und 2
3. Anlage 2
4. Anlage 3 Seiten 1 und 2
5. Anlage 4
6. Anlage 5 Seiten 1 und 2
7. Anlage 6
8. Anlage 7 Seiten 1 und 2
9. Anlage 8 Seiten 1 und 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

                                                             

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2018/2019

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 19.04.2017 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte „technische Fortschreibung“ zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Darüber hinaus sollen nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der technischen Fortschreibung bisher noch nicht berücksichtigte Zugänge im Personalbereich aus der Beschlussfassung der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017 umgesetzt werden. Die sich hieraus für den Bezirk Mitte ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 1) beschlossen. Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwer-punktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen nichts anderes gebieten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Zu den Anlagen ist in Ergänzung des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen folgendes anzumerken:

 

1.Jahresabschluss 2016

 

Der Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2016 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von rd. 12.009,80 Tsd. € erwirtschaftet, der entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen ist. Eine Einschränkung für die Verwendung dieses Überschusses wie zur Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 ist nicht mehr vorgesehen, da der Bezirk Mitte sein Konsolidierungskonzept erfolgreich abgeschlossen hat.

Im Haushaltsjahr 2019 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz von jeweils 1,0 Tsd. € vorzusehen.

 

 

2. Ergebnisse der Zuweisung

 

Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen in 2018 728.310,0 Tsd. € und in 2019 738.977,0 Tsd. €. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen auch im Vergleich zu 2017 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

3.Produktsummenbudget

 

  • Das Produktsummenbudget, also der nicht kameral, sondern auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung errechnete Anteil innerhalb der unter 2. genannten Gesamtzuweisung beträgt in 2018 608.523, Tsd. € und in 2019 616.709,0 Tsd. € (jeweils einschließlich vertikalem Wertausgleich). Aus dem Produktsummenbudget sind die so genannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren. Letztere sind in der Höhe ihrer Einbeziehung in den Bezirksplafonds ohne Minderung um den auch auf diese Kosten entfallenden Normierungsabschlag im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

  • Für die Bemessung der Eckwerte wurde eine „Mischkalkulation“ zu Grunde gelegt, d. h., in Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung (insbesondere T-Teil), in anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine kamerale Berechnung.

 

  • Die Eckwerte für den T- Teil wurden im Wesentlichen auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Teilbudgets gebildet. Für die Hilfen zur Erziehung ist bei den entsprechenden Titeln eine Vorsorge in Höhe von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2018 getroffen worden, um ein Defizit in diesem Bereich zu vermeiden. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird eine zweckkonforme Verwendung dieser Mittel sichergestellt.
  • Alle Teilbudgets bzw. Transferanteile der Teilbudgets wurden grundsätzlich in der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Höhe an die Geschäftsbereiche weitergereicht und sind auch in dieser Höhe zu veranschlagen (siehe Anlage 3). Die Zuweisungshöhe stellt einerseits die Zielgröße für eine auskömmliche Veranschlagung dar, die im Rahmen der Nachschau von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft wird und ist anderseits die Berechnungsgrundlage für die Basiskorrektur. Eine Abweichung nach oben ist grundsätzlich zulässig.

Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest inkl. Unfallkasse sowie die freiwilligen Leistungen. Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden analog der Istausgaben 2016 abzüglich einnahmefinanzierter Anteile an die Geschäftsbereiche verteilt. Darüber hinaus wurden zum Teil Mehrbedarfe für freiwillige Leistungen und T- Rest bewilligt. Die Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen beinhaltet eine Weitergabe von Tariferhöhungen an Zuwendungsempfänger in Höhe von insgesamt 2 v.H.. Über diese Vorsorge hinaus beinhaltet der Eckwert des Amtes für Jugend hierfür weitere Mehrbedarfe, da die Zuweisung nicht für eine auskömmliche Finanzierung ausreicht. Damit sollen Angebotskürzungen im Bereich der freiwilligen sozialen Leistungen nach Möglichkeit vermieden werden.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 04 (Grünflächenunterhaltung), A 05 (bewegliches Vermögen) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) fußt grundsätzlich auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2016, die um Ausgaben aus der Wohnungsneubauprämie bei A 05 und A 09, um Ausgaben für IuK-Technik sowie um Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen und sonstige Sachverhalte bereinigt wurden (siehe Anlagen 4 und 5).
  • Bei den Ausgaben für die IuK-Technik wurde berücksichtigt, dass Ausgaben für verfahrensunabhängige IuK ab dem Haushaltsjahr 2018 zentral im Einzelplan 25 veranschlagt werden, für den Bezirk Mitte im Kapitel 2531. Die entsprechenden Titel werden im Bezirksplan nicht mehr ausgewiesen. Ausgaben für IuK-Technik sind im Bezirk nur noch für verfahrensabhängige IuK zu veranschlagen.

 

  • Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf den um 2,0 % für 2018 und 4,0 % für 2019 fortgeschriebenen Ist-Ausgaben des Jahres 2016. Weiterhin wurden Mehr- und Minderbedarfe der Geschäftsbereiche/Ämter berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel (A 01) wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie den zuständigen Geschäftsbereichen zugemessen. Die Leitlinie für Hochbauunterhaltung ist erstmalig durch die Senatsverwaltung für Finanzen in die Bereiche Hochbauunterhaltung Fachvermögen Schule – rd. 14,8 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 – sowie Hochbauunterhaltung Sonstiges Fachvermögen – rd. 3,8 Mio. Euro in beiden Haushaltsjahren – unterteilt worden und entsprechend auf die dezentralen Bereiche verteilt. (Aufteilung

A 02 siehe Anlage 6).

 

  • Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 01, A 02, A 03, A 07 und A 08 nicht zulässig. Ausgaben für Aus- und Fortbildung (Titel 525 01) sollen nur fachspezifische Ausgaben enthalten. Um eine gerechte Verteilung der knappen Haushaltsmittel für Mitarbeiterfortbildung und Gesundheitsmaßnahmen zu erreichen, werden Ausgaben für Gesundheitsmaßnahmen, wie Supervisionen, Coachings, Teamentwicklungsmaßnahmen u.a. seit dem DHH 2016/2017 zentral bei der SE Personal und Finanzen Kapitel 3307 bei dem Titel 540 02 - Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) - veranschlagt.  Für Beschaffung neuer, ergonomischer Arbeitsplatzausstattungen ist zentral im Kapitel 3306/Titel 51140 ein Betrag von 200.000 eingestellt worden.

 

  •              Die Veranschlagung der Personalmittelsumme erfolgte auf der Basis des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen unter Beachtung weiterer Berechnungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für den Personalplafond, fortgeschrieben u. a. um Stellenabgänge und – zugänge sowie die von der Senatsverwaltung für Finanzen anerkannten Fortschreibungstatbestände aus der AG Ressourcensteuerung (ehemals AG wachsende Stadt). Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte bereits berücksichtigt, sofern ihr Umfang bereits feststeht. Teilweise sind hierzu noch Änderungen im Rahmen der technischen Fortschreibung zu erwarten, die ggf. im Rahmen einer Nachschiebeliste im Bezirkshaushalt zu berücksichtigen sind.

 

 

4. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2016 vorgenommen (Anlage 7). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

 

 

5.Einnahmen 

 

  • Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 03 (Verwaltungseinnahmen), E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen. Die Aufteilung der Einnahmen E 04 kann der Anlage 8 entnommen werden.

 

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die Einnahmefelder E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlage 1), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt (Kostenerstattung und Überschuss), Erstattungen des JobCenters für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Feld E 02 Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen.

 

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01 und E 02 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 16.06.2017 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 ist für den 18.07.2017 vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1,  36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf die Anlagen 1 - 8 wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

 

 

 

Berlin, den30.Mai 2017

 

 

 

 

Stephan von Dassel

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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