Drucksache - 0370/V  

 
 
Betreff: Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß §35 AG KJHG

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 30.03.2017
2. Beschluss vom 18.05.2017

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß §35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an.
  2. Folgende Personen sind als beratende Mitglieder benannt worden:

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG

Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

Frau Mareike Vorpahl

Projekt ASP Stadt der Kinder, Träger Stiftung SPI

 

Stellvertretung

Frau Jamila Martin

Projekt Outreach, Träger GskA mbH

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG

Eine in der Arbeit mit Behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

Herr Thomas Hänsgen

Geschäftsführer tjfb gGmbH

 

Stellvertretung

Frau Britta Kriependorf

Jugendamt Mitte, Eingliederungshilfe

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 5 AG KJHG

Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

Frau Katharina Buncke

Mitglied Bezirkselternausschuss

 

Stellvertretung

Frau Stephanie König

Mitglied Bezirkselternausschuss

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG

Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats

 

Herr Armin Gaspers

Mitglied Bezirksschulbeirat

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

Eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche

 

Herr Florian Fechtner

Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

Eine Person zur Vertretung der Jüdischen Gemeinde

 

Frau Susanna Kerem

dische Gemeinde zu Berlin

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG

Eine Person zur Vertretung der Freigeistigen Verbände

 

Frau Monika Fabri

Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg

 

Stellvertretung

Herr Gilbert Hartsch

Humanistischer Verband Deutschland / Berlin-Brandenburg

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG

Eine Vertreterin des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung

 

Frau Jutta Schauer-Oldenburg

Mitglied Integrationsausschuss

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG

Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

-Jungenarbeit-

 

Herr James Rosalind

Mitarbeiter Vor-Ort-Büro Demokratie in der Mitte

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG

Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

-Erfahrung in der vorurteilsbewussten und vielfaltgerechten Pädagogik-

 

Frau Alexandra Däxl

FIPP e.V

 

Als beratendes Mitglied nach §35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG

Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

-Lebenswelt junger Menschen-

 

Frau Asra El-Mohamad

Jugendmigrationsdienst IN VIA

 

Stellvertretung

Frau Berfin Elci

Stellvertretende Schulsprecherin John-Lennon-Oberschule

 

Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss kraft Gesetz (35 Abs. 7 Nr. 1 und 2 AG KJHG) an:

Die Leiterin der Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste

sowie

die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts.

 

  1. Mit der Berufung des beratenden Mitglieds wird automatisch die Stellvertretung gemäß Vorschlag berufen.
  2. Die benannten Personen und ihre Stellvertretungen werden als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

Begründung:

Gemäß §35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an

Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 3,4 und 5 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts, die in Nummer 6 genannte Person vom Bezirksschulbeirat und die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 7 von ihrer Religionsgemeinschaft- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die beratenden Mitglieder nach §35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG werden durch den Ausschuss selbst benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Benennungen beratender Mitglieder zur Vertretung der Katholischen Kirche liegen bisher nicht vor.

 

 

 
 

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