Drucksache - 0335/V  

 
 
Betreff: ISEK Karl-Marx-Allee, II Bauabschnitt (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) als städtebaulicher Rahmenplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
22.03.2017 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.04.2017 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 14.03.2017
2. Anlage Entwicklungskonzept
3. BE VzB StadtE vom 26.04.2017
4. Beschluss vom 18.05.2017

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 21.09. 2017


Bezirksamt Mitte von Berlin.2017

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

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Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

ISEK Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) als städtebaulicher Rahmenplan

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das ISEK Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt als den städtebaulichen Rahmenplan

 

Begründung

Das Bezirksamt Mitte hat am 11. Mai 2000 (Gutachten Planungsgruppe Werkstadt) die Erhaltungsverordnung aufgrund der städtebaulichen Eigenart für das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt beschlossen. Mit der Zeit wurde die Überarbeitung und Präzisierung der Erhaltungsverordnung und die Erweiterung des Geltungsbereichs im Süden bis zur Holzmarktstr. und im Westen um das Grundstück Karl-Marx-Allee 3 notwendig. Auf der Grundlage eines vertiefenden Gutachtens durch das Büro Meyer, Große, Hebestreit, Sommerer (MGHS) erfolgte am 27. Oktober 2015 der Beschluss über die erweiterte Erhaltungsverordnung, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 23/2015.

Darüber hinaus wurde das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt aufgrund seiner stadtentwicklungspolitischen Bedeutung und seines baukulturellen Hintergrunds mit Senatsbeschluss Nr. S-441/2015 vom 14. Juli 2015 als Fördergebiet in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen (Abgrenzung des Erhaltungs- und Fördergebietes, ISEK S. 17).

Das Gebiet soll als einzigartiges städtebauliches Ensemble der Nachkriegsmoderne erhalten und durch Wohnungsneubau als generationengerechtes und familienfreundliches Wohngebiet entwickelt werden. Die Schwerpunkte des geplanten Mitteleinsatzes liegen vorrangig in der Erneuerung und Anpassung der sozialen Infrastruktur, der Aufwertung und Neuanlage von Grünflächen und Spielplätzen und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Ganz aktuelle Herausforderungen stellen dabei die drei Aspekte Klimaanpassung, Barrierefreiheit und die wachsende Stadt dar.

Das ISEK fasst im Entwicklungskonzept (S. 98 und ff)  alle Zielstellungen aus den Handlungsfeldern zusammen. Im Gesamtmaßnahmenplan (S. 136 und ff.) sind alle vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zusammengefasst. Die einzelnen Projektblätter (nach Handlungsfeldern geordnet) bilden die Grundlage für eine mögliche Förderung.

 

Die Erarbeitung und Umsetzung des ISEK ist als eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen, die über einen kommunikativen und kooperativen Handlungsrahmen verwaltungsinterne und externe Akteure zusammenbringt. Durch die integrierte Herangehensweise ist die Erarbeitung eines ISEK ein vielfach bewährtes Instrument, den lokalen Herausforderungen mit einem zwischen öffentlichen und privaten Akteuren abgestimmten Handeln zu begegnen. Eine kontinuierliche Fortschreibung des ISEK kann darüber hinaus einen langfristigen Orientierungsrahmen gewährleisten und auf neue Handlungserfordernisse reagieren.

 

Unter Leitung des Landesdenkmalamtes wird der Bezirk Mitte in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg weiter an der Begründung zur Aufnahme in die Liste zum UNESCO-Weltkulturerbe arbeiten.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mit dem Senatsbeschluss vom 14. Juli 2015 wurden bereits 20,7 Mio. Euro bewilligt.

Mit dem ISEK werden weitere 11,65 Mio. Euro für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt.

 

b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Personalmehrbedarf von einer Stelle Beschäftigungsposition (2017-2021) für Projektbegleitung für die Umsetzung des ISEK Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt kann nicht aus dem Geschäftsbereich StadtSozGes erbracht werden und soll unter Nutzung eines der 10 VzÄ aus der Bewilligung der AG Ressourcensteuerung vom 09. Februar 2017 gedeckt werden.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja- Stimme der Fraktion der AfD, 1 Ja-Stimme der FDP, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen von der Fraktion Bü90/Die Grünen).

 

 
 

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