Drucksache - 0290/V  

 
 
Betreff: Benennung der BVV-Mitglieder für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten nach § 34 AZG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und GesundheitBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SozGes vom 15.02.2017
2. Beschluss

 

Die BVV entsendet die folgenden drei BVV-Mitglieder (sowie Stellvertretung) in den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten:

 

- Robert Bluhm (Die Linke), Stellvertretung: Ramona Reiser (Die Linke)

- Jürgen Radloff-Gleitze (SPD), Stellvertretung Andreas Hauptenbuchner (SPD)

- Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertretung Doris Ullrich (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Begründung:

§ 34 des AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) schreibt vor:

 

 34 AZG  Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet.

(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

(3) Der Beirat besteht aus

  1.                  a)

drei Bezirksverordneten;

  1.                  b)

einem Vertreter der Gewerkschaften;

  1.                  c)

drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

  1.                  d)

zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats."

 

Dieser Aufgabe kommt die BVV mit der Entsendung der genannten Personen nach.

 
 

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