Drucksache - 0117/V  

 
 
Betreff: Verlässlichkeit für das Straßenkunstfestival „Berlin lacht“ auf dem Alexanderplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok Dr. Hanke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
18.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.12.2016
2. BE UmNat vom 19.01.2017
3. BE vom 20.01.2017
4. VzK vom 03.05.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin       .           .2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, 33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0117/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Verlässlichkeit für das Straßenkunstfestival „Berlin lacht“ auf dem Alexanderplatz

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0117/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass das Straßenkunst-festival „Berlin lacht“ im Jahr 2017 und in den Folgejahren auf dem Alexanderplatz statt-finden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am    25.04.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat bei Bewilligungen von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz die Beschränkung der Veranstaltungstage gemäß Positiv-Negativ-Katalog zu beachten.

Der Antrag für das Straßenkunstfestival „Berlin lacht“ für das Jahr 2017 ging beim Bezirksamt ein, nachdem bereits 120 Veranstaltungstage für andere Veranstaltungen beantragt waren, so dass eine Genehmigung für den Alexanderplatz nicht mehr möglich war. Im Jahr 2017 wird diese Veranstaltung daher auf dem Washingtonplatz stattfinden.

Für das Jahr 2018 ist der Antrag bereits für den Alexanderplatz gestellt. Somit besteht die Aussicht, dass im Jahr 2018 die Veranstaltung „Berlin lacht“ wieder auf dem Alexanderplatz stattfinden kann.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,           .           .2017

 

 

 

 

 
 

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