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Betreff: |
Berlin braucht Tegel |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | . | |
Verfasser: | Hemmer Dietzsch Roet | |
Drucksache-Art: | Mündliche Anfrage | Mündliche Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Nach § 21 Abs. 2 S.1 AbstG sind Orte und Zeiten für die Unterschriftenabgabe für Volksbegehren so zu bestimmen, dass jede(r) Stimmberechtigte "ausreichend Gelegenheit" hat, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen. An wie vielen Verwaltungsstandorten im Bezirk wird wie auf den Volksentscheid hingewiesen, an wie vielen gibt es die Möglichkeit zur Teilnahme?
- Sind unter den Verwaltungsstandorten, an denen das Volksbegehren durch Unterschriften unterstützt werden kann alle Rathäuser in den Ortsteilen Mitte, Tiergarten und Wedding? Falls Nein, wie begründet das Bezirksamt dies?
- Wie ist der konkrete Ablauf, wenn eine Bürgerin / ein Bürger eine Unterschrift für den Volksentscheid abgeben möchte? Wird für diese Abwicklung extra Personal abgestellt?
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