Drucksache - 0063/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200 Wirtschaftsförderung/ -beratung BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0063/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Über „Erhalt des Projektbüros mit Siebdruckwerkstatt des Kulturring in Berlin e.V. in der Köpenicker Straße“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0063/V):
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat und bei der WBM als Vermieter dafür einzusetzen, dass das vom Kulturring in Berlin e.V. getragene Projektbüro mit kleiner Siebdruckwerkstatt in der Köpenicker Straße 100 erhalten bleiben kann und nicht durch eine Mietsteigerung von 100% verdrängt wird.
Das Bezirksamt hat am 07.05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat sich für den Erhalt des vom Kulturring in Berlin e.V. getragenen Projektbüros mit kleiner Siebdruckwerkstatt eingesetzt.
Dazu wurde durch die WBM mit dem Kulturring vereinbart/in Aussicht gestellt, dass nach der Sanierung des Komplexes Köpenicker 100/101 ein Rückzug erfolgen kann (eine Nutzung/Vermietung war vorgesehen für ca. 140qm im Zwischengeschoss für die Siebdruckwerkstatt Köpenicker 100 und ca. 144qm im EG der Köpenicker 101 als Büro).
Am 16.4.2018 wurde Abstand zur Anmietung des Zwischengeschosses genommen. Gründe waren: zu hoher Aufwand in Hinblick auf die Schaffung der Baufreiheit, der Verbringung der Maschinen und nach Ende Sanierung der notwendige Rücktransport. Favourisiert wurde nur noch das Erdgeschoss, das auch durch die Siebdruckwerkstatt genutzt werden sollte.
Mit Beendigung der Sanierung (12.3.2019) wurde dem Kulturring ein Angebot zur Anmietung für das Erdgeschoss mit einer Kaltmiete von 7,50€/qm unterbreitet. Eine kostendeckende Miete würde ca.9-10€/qm betragen. Am 11.4.2019 wurde durch den Kulturring das Angebot abgelehnt.
Die WBM wird nunmehr den Markt sondieren und das Objekt einer Neuvermietung zuführen.
A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 07.05.2019 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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