Drucksache - 0060/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „ Mitte-Bürgeramt: kundenorientiert und digital“ “
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0060/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, das Bürgeramt forciert kundenorientierter und digitaler aufzustellen zum Nutzen der Bürger*innen, der Start-Ups und Unternehmen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dauerhaft bei den zuständigen Senatsverwaltungen für zügige Fortschritte bei der Entwicklung von Fachverfahren einzusetzen, die notwendig sind, um die Dienstleistungen des Bürgeramtes digital anbieten zu können.
Das Bezirksamt wird sich und den Bezirk Mitte aktiv andienen für ein Pilot-Projekt zur digitalen An-/Ummeldung des Wohnsitzes. Über die Antworten und Fortschritte wird das Bezirksamt der BVV in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal jährlich berichten.
Zur Steigerung der Kundenorientierung mit Blick auf die Vielfalt Berlins soll künftig an einem der Standorte des Bürgeramtes in Mitte mindestens ein/e Ansprechpartner*in eingesetzt werden, die/der beim Ausfüllen von Anträgen in weiteren Sprachen (mindestens Englisch) vor Ort behilflich ist. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es Antragsformulare gibt, die noch nicht in englischer Schriftsprache angeboten werden, bei denen aber genau dies für sinnvoll erachtet wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird das Bezirksamt der BVV mitteilen und eine direkte Umsetzung des Angebotes dieser Anträge auf Englisch in die Wege leiten.“
Das Bezirksamt hat am .....20.6.2017. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt kommt diesem Ersuchen im Hinblick auf die beiden ersten Aspekte vollumfänglich nach. Hierzu wird wie folgt erläutert.
Das Bezirksamt Mitte ist sowohl im Gesamtprojekt als auch im erwähnten Teilprojekt 2 maßgeblich auf Arbeitsebene im erforderlichen Umfang beteiligt. Die Amtsleitung ist Mitglied der Abstimminstanz, JugFamBüDL ist Mitglied der Entscheidungsinstanz.
Es ist vorgesehen, dass die weiteren konkreten Arbeitsschritte unter Einbeziehung der jeweils zu beteiligenden unterschiedlichen Fachebenen wie z. B. BMI (im Hinblick auf ggf. zur Digitalisierung erforderliche Änderungen des Bundesrechts), Senatsfachverwaltungen (im Hinblick auf ggf. landesrechtliche Änderungserfordernisse), Bundesdruckerei (im Hinblick auf Verfahrensabläufe), ITDZ und LABO (im Hinblick auf technische Umsetzungserfordernisse) unverzüglich aufgenommen werden.
Neben den erwähnten Dienstleistungen, für die das Bürgeramt originär zuständig ist, ist das Amt für Bürgerdienste Mitte (BüDAL) derzeit an dem von der SenStadtWohn auf Grundlage des e-Government-Gesetzes initiierten „Projekt e-Wohngeld“ beteiligt. Auch in diesem Projekt geht es zunächst darum, das von mehreren Bundesländern gemeinsam verantwortete und betriebene Fachverfahren auf seine mögliche Onlinefähigkeit zu untersuchen und entsprechende Lösungsansätze zur digitalisierten Antragstellung zu erarbeiten (Machbarkeitsstudie). Nach den in diesem Projekt gewonnenen derzeitigen Erkenntnissen ist zum Jahresende 2017 mit der Vorlage eines positiven Ergebnisses der Machbarkeitsstudie zu rechnen. Die weitere tatsächliche Umsetzung kann dann auf Basis der Studie in 2018 betrieben werden. Zum Fortgang der Projekte wird das Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss weiter berichten
Im Hinblick auf den Komplex „Mehrsprachigkeit“ ist zu erläutern, dass diese in allen Standorten des Bürgeramtes mindestens über englische Sprachkenntnisse hinreichend gegeben ist, nachdem im Jahre 2016 entsprechende Schulungen der Mitarbeiter*innen stattgefunden haben. Diese Kompetenzen erstrecken sich selbstverständlich auf entsprechende Ausfüllhilfen. Die Bedarfsprüfung bezüglich englischsprachiger Formulare ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass die weitaus meisten im Bürgeramt nachgefragten Dienstleistungen direkt und unmittelbar gemeinsam mit den Bürger*innen am Rechner bearbeitet werden können, ohne dass dafür Antragsformulare auszufüllen wären. Für die besonders häufig nachgefragte Dienstleistung „Anmeldung“ liegt ein englischsprachiges Formular vor. Das Bezirksamt wird auch hierzu im Fachausschuss weiter berichten.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
von Dassel Dr. Obermeyer Bezirksbürgermeister Bezirksstad |
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