Drucksache - 0006/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister Tel.:32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
die Geschäftsverteilung und Vertretungsregelungen des Bezirksamtes
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die nachfolgende Verteilung der Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes einschließlich deren Vertretungen mit Wirkung vom 28. Oktober 2016. Die detaillierte Zuordnung aller Ämter, Serviceeinheiten, Organisationseinheiten und Beauftragte des Bezirksamtes Mitte von Berlin ist der Anlage zu entnehmen
Bezirksbürgermeister: Stephan von Dassel (BzBm)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister: BzStR Herr Gothe
Geschäftsbereich: Abteilung I: Ordnung, Personal und Finanzen / OrdPersFinL
Leitung:Vertretung: Stephan von DasselEphraim Gothe
Geschäftsbereich: Abteilung II: Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit / StadtSozGesL
Leitung:Vertretung: Ephraim GotheStephan von Dassel
Geschäftsbereich: Abteilung III: Jugendamt und Bürgerdienste / JugBüDL
Leitung:Vertretung: N.N.Carsten Spallek
Bis zur Nachwahl einer Abteilungsleiterin/ eines Abteilungsleiters für die vorläufig noch unbesetzte Abteilung III nimmt Herr Bezirksstadtrat Spallek die Aufgaben wahr.
Die weitergehenden Vertretungsregelungen für den Fall der Abwesenheit bzw. Verhinderung auch der benannten Vertreterinnen bzw. Vertreter ergeben sich aus der beigefügten Anlage.
Geschäftsbereich: Abteilung IV: Schule, Sport und Facility Management / SchuSpoFML
Leitung:Vertretung: Carsten SpallekN.N.
Geschäftsbereich: Abteilung V: Weiterbildung, Kultur, Umwelt Straßen- und Grünflächenamt / BiKuUmL
Leitung:Vertretung: Sabine WeißlerStephan von Dassel
A. Rechtsgrundlage:
Gemäß § 16 Abs. 1 lit. a), § 35 Abs. 1 BezVG LV.m. §§ 1, 2 BAMG hat mit der Wahl der Bezirksamtsmitglieder durch die Bezirksverordnetenversammlung und Aushändigung der Ernennungsurkunden am 27. Oktober 2016 die Amtszeit des neuen Bezirksamtes nach Beginn der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin begonnen. Nach § 36 Abs. 2 Iit. k) und n) LV.m. § 37 Abs. 1 BezVG und der Anlage zu diesem Gesetz sowie § 38 Abs. 1 BezVG verteilt das Bezirksamt die Geschäftsbereiche unter seinen Mitglieder und überträgt jedem Bezirksamtsmitglied die Leitung eines Geschäftsbereiches
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine
Bezirksbürgermeister von Dassel
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