Drucksache - 2921/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2921/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Luisenstadt
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 beschlossen:
Begründung:
a) Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung
Im Zuge der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Nördliche Luisenstadt (der nördliche Bereich ist der Teil der Luisenstadt, der im Bezirk Mitte liegt) wurde auch der ruhende Verkehr durch die HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH und GRUPPE PLANWERK 2013/2014 untersucht. Dabei wurden das Parkraumangebot sowie die Parkraumauslastung insgesamt und nach den verschiedenen Nutzergruppen erhoben. Bereits 2005/2006 wurden in dem Gebiet der Nördlichen Luisenstadt Untersuchungen zum ruhenden Verkehr durch das Planungsbüro KommunalData GbR durchgeführt und die Notwenigkeit einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Als Ergebnis gab es die Empfehlung zumindest - 2 -
den nordwestlichen Bereich der Luisenstadt zu bewirtschaften. Die Untersuchungen von 2013/2014 verwandten dasselbe Untersuchungsdesign (Zeitpunkt der Erhebung etc.) wie 2005/2006. Damit konnten die Ergebnisse der alten mit der neuen Untersuchung verglichen werden.
Die Notwendigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung wird wie folgt begründet:
b) Einteilung nach Parkzonen
Nach der gesetzlichen Anforderung ist die Gebietsgröße einer Parkraumzone begrenzt. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes sind zwei Bewirtschaftungszonen (Parkzone „A“ und „B“) erforderlich (siehe Anlage 1). Die Einteilung des Gebietes in Parkraumbewirtschaftungszonen erfolgt in Berlin anhand des „ Leitfadens Parkraumbewirtschaftung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Demnach sind die Abgrenzungen der Zonen nach natürlichen Grenzen in der Stadtstruktur zu wählen wie beispielsweise Hauptverkehrsstraßen, Gewässer und Bahntrassen. Deshalb wird auch ein Teil der bisherigen Parkraumzone 2 (südlich des Spreekanals und der Spree) mit in die neue Zone „A“ übergeführt, um zu vermeiden, dass die Parkraumzonengrenze mitten durch das Wohngebiet verläuft.
c) Bewohnerparken
In dem überwiegenden Teil des neuen Bewirtschaftungsgebietes wird das sogenannte „ Mischparken“ angeordnet. Es besteht eine Parkgebührenpflicht, von der BewohnerInnen mit Bewohnerparkausweis und Berechtigte mit Ausnahmegenehmigungen ausgenommen sind.
Um die Parkchancen für die BewohnerInnen zu erhöhen, wird in einzelnen Straßen, die eher den Charakter von Wohnstraßen haben, das Bewohnerparken eingeführt. In diesen Straßen dürfen nur Berechtigte mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung parken (siehe Anlage 1/ blau gekennzeichnete Straßen): - 3 -
- Sebastianstraße sowie die neu herzustellenden Wohnstraßen Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße, der im Wohninnenblock liegende Teil der Neuen Jakobstraße, Schmidstraße, der neu herzustellende Wilhelmine-Gemberg-Weg, Melchiorstraße und Adalbertstraße.
Die Analyse aus dem Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt ergab, dass insbesondere in der Adalbertstraße erhöhter, gebietsfremder Verkehr auftritt. Durch Ausweisung von Bewohnerparken in den beiden Straßen soll der Wohncharakter des Gebietes zwischen Köpenicker Straße und Engeldamm unterstützt werden.
d) Bewirtschaftungszeiten
e) Parkgebührenhöhe
f) Zeitplan der Umsetzung
g) erforderlicher Personalmehrbedarf
h) Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben
- 4 -
Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Prognostizierte Ergebnisse in den ersten 5 Jahren nach Einrichtung der Parkraum-
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davon: Finanzergebnis Ordnungsamt 364.100 € (unter Zuordnung der Geldbußen- und Verwarnungsgelder)
Finanzergebnis Amt für Bürgerdienste - 9.800 €
Finanzergebnis Straßen- und Grünflächenamt - 20.000 €
In Weiterentwicklung des Sachstandsberichts zur Parkraumbewirtschaftung (BVV-Drucksache 1990/IV) wurde hier die zu favorisierende Variante in Form einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt. Gemäß Begründung unter Punkt e) Parkgebührenhöhe ist in den Parkzonen Nördliche Luisenstadt eine Parkgebühr von 2,- € pro Stunde Parkzeit festzusetzen (entspricht Variante II des Sachstandsberichts). Gegenüber den Annahmen im Sachstandsbericht erfolgte eine Änderung bei den prognostizierten Personalkosten. Ein Mehrbedarf an Koordinator_innen bei einer Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung wird derzeit im Ordnungsamt nicht gesehen. Im Sachstandsbericht war hier noch eine zusätzliche Beschäftigungsposition veranschlagt. Bei der Beschaffung von Parkscheinautomaten wurde, aufgrund einer zuletzt zunehmenden Anzahl von Aufbruchsdelikten an Parkscheinautomaten im Bezirk Mitte, die am Markt verfügbare höchste serienmäßige Sicherheitsausstattung P4 für die zu beschaffenden Parkscheinautomaten zu Grunde gelegt und damit höhere Kosten als im Sachstandsbericht veranschlagt.
Das Finanzergebnis beim Straßen- und Grünflächenamt umfasst als grobe Schätzung die Kosten der zu beschaffenden und montierenden Parkzonenkennzeichen inkl. Befestigungsmaterial. Die genauen Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Standorte der notwendigen Verkehrszeichen angeordnet hat und damit der Gesamtbedarf feststeht.
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation könnten in allen genannten Bereichen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese jedoch nur von geringfügiger Höhe sind bzw. vom Haushalt i.d.R. bereits abgedeckt werden. Somit erfolgt hier kein separater Ausweis.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Mehrbedarf von 12 Beschäftigungspositionen beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung. Die Finanzierung erfolgt unterjährig aus 9550/10001. Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen beim Amt für Bürgerdienste. Mehrbedarf von 0,78 Vollzeitstellen beim Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde – Vignettenstelle. Die Stellen werden zum Stellenplan 2018 angemeldet. Der Stellenzuwachs wird nicht als Aufwuchs der VzÄ der betroffenen Ämter gewertet.
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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