Drucksache - 2892/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900 Schul- und Sportamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2892/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schulbesuch von Geflüchteten sicherstellen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2892/IV)
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie alle Kinder und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr, die sich in Mittes Flüchtlingsunterkünften aufhalten, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsträgern, Bildungsberater/-innen , freiwilligen Helfer/-innen, weiteren in den Einrichtungen tätigen sozialen Diensten/Projekten sowie der Schulaufsicht schnellstmöglich nach Ankunft schneller und besser vollständig erfasst werden, um unverzüglich deren Schulbesuch zu ermöglichen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche auch nach Umzug in andere Einrichtungen für den Schulbesuch angemeldet werden und keine Benachteiligung auf Grund des Geschlechtes oder anderer Faktoren erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche, und insbesondere auch Mädchen für den Besuch von Willkommensklassen an Schulen und an den Oberstufenzentren erfasst und mit Schulplätzen, auch beim anschließenden Übergang in Regelklassen, versorgt werden.“
Das Bezirksamt hat am 24.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Schulamt Mitte vereinbart für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 12. bis zum 16. Lebensjahr unverzüglich einen Termin bei der Koordinierungsstelle in der Albert-Gutzmann-Schule. Diese stellt den Kindern und Jugendlichen unverzüglich freie Plätze in den Willkommensklassen zur Verfügung. Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren melden sich bei der Klärungsstelle für berufliche Schulen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Diese unterbreitet den Jugendlichen entsprechende Angebote.
Bei Umzug innerhalb Berlins wurde für die Willkommensklassen-Kinder ein einheitliches Verfahren entwickelt. Von der abgebenden Schule wird eine Meldung an das neue zuständige Schulamt gesendet. Das Schulamt vermittelt dann umgehend einen Platz in einer Willkommensklasse in dem neuen Bezirk. Beim Übergang in Regelklassen werden die Empfehlungen der abgebenden Schulen an die Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeldet. Nach einer Bestätigung der Schulaufsicht erfolgt die Schulplatzvergabe durch das zuständige Schulamt, in dem die Schülerin/der Schüler polizeilich gemeldet ist.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den .09.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek
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