Drucksache - 2892/IV  

 
 
Betreff: Schulbesuch von Geflüchteten sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SchuleBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lemke 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag des Schulausschusses
2. Austauschblatt
3. Beschluss
4. VzK vom 06.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2892/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schulbesuch von Geflüchteten sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2892/IV)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie alle Kinder und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr, die sich in Mittes Flüchtlingsunterkünften aufhalten, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsträgern, Bildungsberater/-innen , freiwilligen Helfer/-innen, weiteren in den Einrichtungen tätigen sozialen Diensten/Projekten sowie der Schulaufsicht schnellstmöglich nach Ankunft schneller und besser vollständig erfasst werden, um unverzüglich deren Schulbesuch zu ermöglichen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche auch nach Umzug in andere Einrichtungen für den Schulbesuch angemeldet werden und keine Benachteiligung auf Grund des Geschlechtes oder anderer Faktoren erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche, und insbesondere auch Mädchen für den Besuch von Willkommensklassen an Schulen und an den Oberstufenzentren erfasst und mit Schulplätzen, auch beim anschließenden Übergang in Regelklassen, versorgt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am  24.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Das Schulamt Mitte vereinbart für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 12. bis zum 16. Lebensjahr unverzüglich einen Termin bei der Koordinierungsstelle in der Albert-Gutzmann-Schule. Diese stellt den Kindern und Jugendlichen unverzüglich freie Plätze in den Willkommensklassen zur Verfügung. Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren melden sich bei der Klärungsstelle für berufliche Schulen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Diese unterbreitet den Jugendlichen entsprechende Angebote.

 

Bei Umzug innerhalb Berlins wurde für die Willkommensklassen-Kinder ein einheitliches Verfahren entwickelt. Von der abgebenden Schule wird eine Meldung an das neue zuständige Schulamt gesendet. Das Schulamt vermittelt dann umgehend einen Platz in einer Willkommensklasse in dem neuen Bezirk. Beim Übergang in Regelklassen werden die Empfehlungen der abgebenden Schulen an die Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeldet. Nach einer Bestätigung der Schulaufsicht erfolgt die Schulplatzvergabe durch das zuständige Schulamt, in dem die Schülerin/der Schüler polizeilich gemeldet ist.

 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den   .09.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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