Drucksache - 2866/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung:
Auf die Schriftliche Anfrage (DS 17/18 640) im Abgeordnetenhaus vom 01.06.2016 „Frage 1: Ist es zutreffend, dass allein der Senat für die Koordination, Baudurchführung und -überwachung der anstehenden Umbaumaßnahmen des Gendarmenmarktes zuständig ist? a. Wenn ja, welche Aufgaben hat das Bezirksamt Mitte noch im Verfahren? b. Wenn nein, wer übernimmt in welcher Form die Koordination, Baudurchführung und -überwachung der anstehenden Umbaumaßnahmen des Gendarmenmarktes? c. Welche Kosten fallen durch die Umbaumaßnahmen des Gendarmenmarktes für den Bezirk und für das Land an? antwortete Frau R. Lüscher für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 17.06.2016 „Antwort zu 1.: Grundsätzlich ist der Bezirk Mitte für die Koordination, Baudurchführung und -überwachung dieser Baumaßnahmen zuständig. Auf Wunsch des Bezirksamtes Mitte soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Baumaßnahme übernehmen. Eine Aufgabenabgrenzung ist noch nicht erfolgt.“
Ich frage daher das Bezirksamt,
1. Wie ist die Antwort vor dem Hintergrund der Beantwortung der Großen Anfrage 2723/IV zum „Umbau Gendarmenmarkt ab 2017?“ in der BVV am 19.05.2016 zu bewerten, in der der Stadtrat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Ordnung, Carsten Spallek, erklärte, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Leitung des Umbaus, sowie für die die Baudurchführung und Bauüberwachung allein zuständige wäre?
2. Welche der beiden Antworten sind nach Ansicht des Bezirksamtes realitätsbezogener?
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