Drucksache - 2806/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass Berliner_innen drei Monate vor dem Wahltag angemeldet sind. Inwieweit können sich zum 18. Juni 2016 alle Wahlberechtigten, die im Bezirk Mitte wohnen, anmelden und werden wählen können?
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