Drucksache - 2776/IV  

 
 
Betreff: Keine Subventionierung der Formel-E durch Erlass der Sondernutzungsgebühren zu Lasten des Bezirks!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Draeger 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SPD
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum    .08.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2776/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Keine Subventionierung der Formel-E durch Erlass der Sondernutzungsgebühren zu Lasten des Bezirks!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2776/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich nachdrücklich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die üblichen Sondernutzungsgebühren für öffentliches Straßenland, die bei der Veranstaltung der „Formel E“ anfallen, an den Bezirk gezahlt werden bzw. eine entsprechende „Entschädigung“ durch die Senatsverwaltungen dem Bezirk zugewiesen wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am 16.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Gebühren gemäß der Sondernutzungsgebühren-verordnung in voller Höhe erhoben und der Verkehrslenkung Berlin zur Berücksichtigung im Bescheid übermittelt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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