Drucksache - 2654/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die elektronische Zählung der Besuche in den bezirklichen Bibliotheken im vollen Umfang zu gewährleisten.
Hierfür ist es notwendig, dass sämtliche vorhandene Zähleinrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Besuche von Gruppen, also dem gleichzeitigen Zugang und Abgang von mehreren Personen.
Sollte das Bezirksamt feststellen, dass Besuche in relevanten Größenordnungen von den vorhandenen Zähleinrichtungen nicht erfasst werden, sind diese entsprechend gegen funktionierende Zähleinrichtungen mit Personenvereinzelungsoptionen zu ersetzen.
Das Bezirksamt wird gebeten, zur BVV-Sitzung im Mai 2016 den aktuellen Sachstand in einem Zwischenbericht darzustellen und das Ersuchen der BVV bis zur Sommerpause 2016 zu erfüllen.
Begründung: Für die Budgetierung des Bezirks ist es unabdingbar, dass die erbrachten Leistungen erfasst und zur Abrechnung gebracht werden. Werden Besuche in Bibliotheken nicht gezählt, ergeben sich in der Kosten-Leistungs-Rechnung falsche und zu hohe Kosten pro Einheit und zu geringe Mengen. Die zu geringen Mengen führen dann bei der Budgetierung zu einem zu geringen Budget. „Besuche“ ist das zweitgrößte Produkt des Bibliotheksbereiches und damit für das Ergebnis des Bibliotheksbereiches maßgeblich.
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