Drucksache - 2572/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt die erforderlichen Leistungen zur Wiederherstellung der vollen Nutzungsfähigkeit der Sporthallen planerisch und finanziell abzusichern.
Begründung:
Ein Ende der erforderlichen Nutzung der Hallen ist aus der derzeitigen Situation nicht ablesbar, noch immer kommen täglich bis zu 200 Flüchtlinge nach Berlin.
Dennoch ist es notwendig darauf vorbereitet zu sein, die NUK nach dem Freiziehen wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Dies setzt eine schnellstmögliche Instandsetzung voraus.
Es darf nicht sein, dass wir nicht in der Lage sind, Instandsetzungen zeitnah durchzuführen, weil die notwendigen Vorausleistungen wie Planungs- und Ausschreibungsunterlagen fehlen.
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