Drucksache - 2530/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Wartebereiche im Bezirksamt kinderfreundlich gestalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2530/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit alle Wartebereiche im Bereich des Bezirksamtes kinderfreundlicher gestaltet werden können, dazu gehört die Spielmöglichkeit für Kinder, aber auch eine gesicherte Wartesituation für Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern. Das Bezirksamt wird ersucht, dem Hauptausschuss einen Bericht zu Möglichkeiten der Nutzung der einzelnen Wartebereiche durch Erwachsene mit Kindern vorzulegen und einen Zeitplan für die mögliche Umgestaltung vorzulegen. Vorrangig sind dabei die Wartebereiche zu berücksichtigen, in denen keine Vergabe von Wartemarken stattfinden, so dass Eltern, die sich um ihre Kinder in der Wartezeit kümmern, aus der Warteschlange herausfallen."
Das Bezirksamt hat am 06.09.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Einrichtung von Spielmöglichkeiten für Kinder würde diese Wartebereichflächen weiter einschränken und einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf gefährden. Dass diese Situation für die Wartenden mit und ohne Kinder, z.B. im Jugendamt aber auch bei den Bürgerämtern oder in anderen Abteilungen, zu Ärger und Frustration führt, ist allen Beteiligten bewusst. Leider stehen in den Dienstgebäuden jedoch derzeit keine zusätzlichen Flächen zur Verfügung. Das Bezirksamt hat aufgrund der Situation die SE Facility Management beauftragt, im Februar 2017 ein erstes Konzept für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Bürodienstgebäude des Bezirksamtes Mitte zu entwickeln. Dabei werden die Wartebereiche für Publikumsverkehr und die Intention der Drucksache berücksichtigt.
Wir bitten den Bericht als erledigt zu betrachten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
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