Drucksache - 2303/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2303/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Stellenbesetzungsverfahren jetzt starten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:
"Das Bezirksamt wird ersucht, alle Verfahren für Neueinstellung von Mitarbeiter_innen und zur Gewinnung neuen Personals im Zusammenhang mit dem erforderlichen Personalmehrbedarf für die Versorgung von geflüchteten Menschen umgehend einzuleiten und auch die Ausschreibungen in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen vorzubereiten.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, inwieweit bei einer Erhöhung der Zahl der Beschäftigten im Jobcenter auch dort Neueinstellungen kommunaler Beschäftigter schon jetzt begonnen werden können."
Das Bezirksamt hat am 05 .01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Folgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Auf eine Abfrage des Steuerungsdienstes vom 9. September 2015 hin hatten die Fachämter ihre Prognose zu flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfen mit insgesamt ca. 36 VzÄ ermittelt. Die Fachämter wurden daraufhin aufgefordert, ungeachtet der bisherigen Beschlusslage der AG Wachsende Stadt Stellenbesetzungsverfahren im ermittelten Umfang einzuleiten, dies ist unter Einbindung der Beschäftigtenvertretungen geschehen. Die entsprechenden Stellenausschreibungen wurden dergestalt formuliert, dass die erforderliche Flexibilität beim Umfang der zu besetzenden Stellen erhalten bleibt und auf dahingehende Veränderungen unkompliziert reagiert werden kann. Die abschließende Entscheidung über die Anzahl der Neueinstellungen trifft das Bezirksamt.
Den flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfen im Jobcenter wurde bereits durch entsprechende Ermächtigungen bei der Bundesagentur für Arbeit begegnet.
Sofern sich in diesem Kontext auch Bedarf an einer Erhöhung der Zahl kommunaler Beschäftigter im Jobcenter ergibt, wäre auf entsprechenden Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Mitte hin auch eine Einleitung dahingehender Stellenbesetzungsverfahren möglich.
A) Rechtsgrundlage:
§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: zunächst keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: zunächst keine
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