Drucksache - 2267/IV  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendtheater durchgehend sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Deniz Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Vertagt
3. Beschluss
4. VzK
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin          .        .2016

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz33500

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2267 /IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

Kinder- und Jugendtheater durchgehend sichern!

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt (Drucksachen-Nr. 2267/IV) beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Landeshaushalt 2016/17 Mittel für eine durchgehende Förderung von Jugend- und Kindertheaterbesuchen z.B. das Grips-Theater eingestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  19.01.2016 beschlossen, der Bezirksver-ordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft setzt die Jugendkulturservice gGmbH die Förderung von Jugend- und Kindertheaterbesuchen auch in den Jahren 2016 und 2017 um.

 

Der Förderetat für 2016/17 ist nach Aussage des Jugendkulturservice gGmbH gesichert und beträgt für Eintrittskarten 388.000 Euro plus 100.000 Euro für das Freikarten-kontingent für Begleitpersonen.

 

Die Förderung besteht aus einer Bezuschussung der Eintrittsgelder in Höhe von € 1,50 pro Eintrittskarte. Bei schulischen Gruppengrößen von jeweils 15 Teilnehmer*innen bzw. außerschulischen Gruppengrößen von jeweils 7 Teilnehmer*innen erhält eine Begleitperson freien Eintritt.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

 

 

 

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den           .          .2016

 

 

 

 

 

 

Dr.  HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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