Drucksache - 2266/IV  

 
 
Betreff: Technische Gestaltung der Webseite - Terminvergabe im Bürgeramt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
06.10.2015 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE SozBüD vom 06.10.2015
3. Austauschblatt
4. Beschluss
5. Vzk

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                   17.06.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                    (918) 42660

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                Drucksache Nr. 2266/IV

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über  „Technische Gestaltung der Webseite Terminvergabe im Bürgeramt“                                                           

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2266/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung gemeinsam mit den anderen Bezirken darauf hinzuwirken, dass die Terminvergabe auf der Webseite technisch so angepasst wird, das künftig der Handel mit Terminen verhindert oder erschwert wird, z.B. durch

 

- personalisierte Terminvergabe, z.B. Personalausweisnummer (und Kontrolle dieser),

- Terminvergabe mit konkreter Festlegung der Dienstleistung,

- Abfrage eines Sicherheitscodes (CAPTCHA)

- Bestätigung der Buchung des Termins.“

 

Das Bezirksamt hat am .......28.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Gemeinsame Gesprächsrunde der Bezirksstadträte für Bürgerdienste hat sich in ihrer Sitzung am 16.12.2015 mit der Thematik „Umgang mit Terminhandel“ befasst.

Leider liegt dem Bezirksamt die autorisierte Protokollfassung noch immer nicht vor, sodass wir aus dem Protokollentwurf zitieren:

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in Zusammenarbeit mit dem ITDZ bereits viel Versuche unternommen, den Terminhandel zu stoppen.

Die Nutzung des ZMS (Zeitmanagementsystem) zu kommerziellen Zwecken wurde durch Nutzungsbedingungen untersagt. Die Terminvergabe wurde verpflichtend an die Angabe des Namens geknüpft. Die Behörde versuchte zudem ständig, mit technischen Maßnahmen auf die Vorgehensweisen der Terminhändler zu reagieren. Es wurden z.B. Blockbuchungen identifiziert und hieraus resultierende Termine gelöscht. Massive Systemzugriffe wurden durch sog. Captchas eingedämmt bzw. verhindert.

 

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte setzen das Zeitmanagementsystem weiterhin als standardisiertes Unterstützungswerkzeug zur Planung, Messung und Steuerung der Publikumsströme ein.

Die für Bürgerdienste zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte und Staatssek-retär Sport und Verwaltung beauftragen die Amtsleiterinnen und Amtsleiter für Bürgerdienste

a.zur einheitlichen Handhabung und Erfassung der Kunden/innen im Zeitmana-gementsystem sowie

b.zur standortbezogenen Aktivierung der Statistik im Zeitmanagementsystem und

c.mit der Auswertung der ZMS-Statistik.“

 

Die Beschlusslage wird berlineinheitlich umgesetzt. Hinweise auf online-basierten Termin-handel liegen derzeit nicht vor.

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat

 
 

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