Drucksache - 2220/IV  

 
 
Betreff: Präzisierung und Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet "Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt" im Bezirk Mitte von Berlin vom 11. Mai 2000 gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, veröffentlicht im GVBl. Bln am 21.06.2000, S. 354
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:      .06.2015

Abt.                    Tel.:              45779

Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2220/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über die

 

Präzisierung und Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet "Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt" im Bezirk Mitte von Berlin vom 11. Mai 2000 gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, veröffentlicht  im GVBl. Bln am 21.06.2000, S. 354

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen:

 

a.              Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt vom 11.05.2000

 

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, der bisher das Gebiet zwischen   Mollstraße, Bezirksgrenze zu Friedrichshain, Singerstraße, Ifflandstraße, Schil-lingstraße, Alexanderstraße, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee und westliche Berolinastraße umfasste, wird

-              im Süden bis zur Nordkante der Holzmarktstraße,

-              im Nordwesten um das Grundstück Karl-Marx-Allee 3 (Haus der Gesundheit) erweitert. 

 

b.              Die Präzisierung der Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt vom 11.05. 2000

 

 

Begründung

Das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt stellt ein einzigartiges städtebauliches Ensemble der Nachkriegsmoderne dar. Die gültige Erhaltungssatzung für das o. g. Gebiet wurde am 11.05.2000 beschlossen. Das Gebiet ist aufgrund seiner zentralen Lage einem zunehmenden Veränderungsdruck ausgesetzt. Das betrifft nicht zuletzt die bisher von der Erhaltungssatzung nicht erfassten Bereiche zwischen Iffland-  und Holzmarktstraße. Da das gesamte Gebiet in einer relativ kurzen Zeitspanne von 1959 bis Mitte/Ende der 1960er Jahre in industrieller Bauweise mit orthogonalen Baustrukturen errichtet wurde, ist es als städtebauliche Einheit zu verstehen und in Gänze gleichrangig zu betrachten. Einbezogen in die Erweiterung des Geltungsbereichs werden unter anderm die denkmalgeschützen Gebäude an der Ifflanstraße, an der Magazinstraße und das Haus der Gesundheit an der Karl-Marx-Allee.

 

Durch die Präzisierung der Erhaltungssatzung sollen die Kriterien für die Zulassung baulicher Veränderungen konkretisiert und eine einheitliche Rechtsgrundlage für diesen historisch bedeutsamen Stadtraum geschaffen werden.

Insbesondere sollen

- der historische Kontext der Entstehung des Gebiets und damit seine geschichtliche Bedeutung präziser dargestellt werden;

- die Aussagen zur städtebaulichen Eigenart, zu Ortsbild, zur Stadtgestalt und zu einelnen Gebäuden differenzierter formuliert werden;

- die Aussagen zur Planungsgeschichte des Freiraums, zum Verhältnis von Freiraum und Bebauung sowie zu Elementen des Freiraums qualifiziert werden. 

 

Ziel der Erweiterung des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung und ihrer Überarbeitung ist es, das Gebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt als städtebauliches Ensemble weiterhin zu erhalten und als generationsgerechtes und familienfreundliches Wohngebiet zu stärken.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 172 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BauGB

              § 15 BzVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den   .  .2015

 

 

                                                                                                                r den Leiter der Abteilung

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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