Drucksache - 2192/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2192/IV
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Oase, Wallstr. 43, auf Humanistischer Verband Deutschlands, Berlin-Brandenburg 2. Olof-Palme-Jugendzentrum, Demminer Str. 28, auf Pfefferwerk gGmbH 3. Hussitenstraße 62, auf DRK Kreisverband Wedding/Prenzlauer Berg 4. Edinburgerstraße 55, auf Casablanca gGmbH 5. Lynarstraße 14, auf Julateg Wedding e.V.
A) Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 17.04.2015 die 5 oben genannten Träger ausgewält. Der Auswahlentscheidung gingen ein Interessenbekundungsverfahren sowie ein Beteiligungsverfahren der jugendlichen Besucher_innen voraus. Die kommunalen Mitarbeiter_innen wurden in die Trägerauswahl einbezogen.
Mit der Übertragung werden 9 Vollzeitäquivalente, davon 5 im Wege der Gestellung, abgebaut: 5 X Einrichtungsleitung (Soz.Arb. E9), 4 pädagogische Mitarbeiterinnen (Erzieher/-in E8/E9). Die für eine Gestellung erforderliche Zustimmung der Agentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde dem Bezirksamt Mitte zum 21.05.2014 erteilt. Sie ist in den ersten 3 Jahren jährlich neu zu beantragen.
B) Rechtsgrundlage:
§§ 2, 11 und 74 SGB VIII § 47 AG KJHG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Für den Betrieb in Freier Trägerschaft sind zusätzliche Transfermittel beim Kapitel 4010, Titel 67103 in entsprechender Höhe der Kosten für das pädagogische Personal, der Honorar- und Sachkosten sowie der Betriebskosten erforderlich. Dem steht die Absenkung der Mittel in gleicher Höhe bei den relevanten Titeln im Kapitel 4011 gegenüber.
Im Rahmen der Gestellung sind die Personalmittel für 5 Sozialarbeiterstellen bzw. Erzieherstellen E9 zukünftig weiterhin erforderlich. Das bedeutet, dass der Mehrbedarf an Transfermitteln für die Finanzierung des Personals bei gestelltem Personal durch eine gleich hohe Einnahme im Titel 26101 (E01) erfolgen wird.
Die Absenkung der Einnahmen bei Kapitel 4011, Titel 11122 beläuft sich voraussichtlich auf 800 Euro.
b.Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung:
Die produktbezogene Finanzierungssystematik der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wird derzeit im Land Berlin neu verhandelt. Ob und ggf. welche Auswirkungen sich auf die Budgetierung ergeben, hängt u.a. davon ab, ob das gemeinsame Budgetierungsobjekt von Transfer- und Verwaltungsprodukt erhalten bleibt und ob es zu Veränderungen des Wertausgleichs im Planmengenverfahren kommt. Dazu kann derzeit keine sichere Aussage getroffen werden.
Für die DKA 2016/2017 sind die unter a) genannten Auswirkungen zu berücksichtigen (Abgang im Stellenplan bei frei gewordenen Stellen/ Reduzierung der Personalmittel bei gleichzeitiger Erhöhung der Transfermittel). Die betroffenen Personalstellen stehen für ggf. zukünftige Vakanzenabschöpfungen keinesfalls zur Verfügung, da sie Grundlage der Finanzierung der übertragenen Einrichtung sind.
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