Drucksache - 2192/IV  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebs von fünf kommunal betriebener Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf Freie Träger der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 10.06.2015
2. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     5.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2192/IV

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

 

über die Übertragung des Betriebs von fünf kommunal betriebener Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf Freie Träger der Jugendhilfe

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Übertragung des Betriebs kommunal betriebener Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe wird gemäß nachstehender Aufstellung beschlossen:

 

1. Oase, Wallstr. 43, auf Humanistischer Verband Deutschlands, Berlin-Brandenburg

2. Olof-Palme-Jugendzentrum, Demminer Str. 28, auf Pfefferwerk gGmbH

3. Hussitenstraße 62, auf DRK Kreisverband Wedding/Prenzlauer Berg

4. Edinburgerstraße 55, auf Casablanca gGmbH

5. Lynarstraße 14, auf Julateg Wedding e.V.

 

A)      Begründung:


Die BVV hat mit der Drs.-Nr. 1698/IV am 16.10.2014 in Umsetzung des Beschlusses zur "Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente für den Zeitraum 2012 bis 2016" (Drs.-Nr. 0884/IV) die Übertragung der oben genannten kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger beschlossen. Die ebenfalls mit der Drs.-Nr. 1698/IV beschlossene Übertragung des Jugendclubs Badstraße erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in 2016, in Erwartung frei werdender Personalmittel aus der Beendigung von Altersteilzeit.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 17.04.2015 die 5 oben genannten Träger ausgewält. Der Auswahlentscheidung gingen ein Interessenbekundungsverfahren sowie ein Beteiligungsverfahren der jugendlichen Besucher_innen voraus. Die kommunalen Mitarbeiter_innen wurden in die Trägerauswahl einbezogen.

 

Mit der Übertragung werden 9 Vollzeitäquivalente, davon 5 im Wege der Gestellung, abgebaut: 5 X Einrichtungsleitung (Soz.Arb. E9), 4 pädagogische Mitarbeiterinnen (Erzieher/-in E8/E9). Die für eine Gestellung erforderliche Zustimmung der Agentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde dem Bezirksamt Mitte zum 21.05.2014 erteilt. Sie ist in den ersten 3 Jahren jährlich neu zu beantragen.

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 12 Abs. 2 Nr. 10 i.V. m. § 36 BezVG

      §§ 2, 11 und 74 SGB VIII

§ 47 AG KJHG
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Es erfolgt eine Übertragung von 3 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit dem vorhandenen kommunalen Personal. In 2 Einrichtungen werden freie Personalmittel in Transfermittel umgewandelt und an die Träger hinausgereicht. Die Finanzierung der Sachausgaben und der Betriebskosten erfolgt durch Mehrausgaben im T-Teil bei gleich hoher Einsparung im A-Teil. (Ansätze 2015 inkl. Ergänzungsplan)

 

r den Betrieb in Freier Trägerschaft sind zusätzliche Transfermittel beim Kapitel 4010, Titel 67103 in entsprechender Höhe der Kosten für das pädagogische Personal, der Honorar- und Sachkosten sowie der Betriebskosten erforderlich. Dem steht die Absenkung der Mittel in gleicher Höhe bei den relevanten Titeln im Kapitel 4011 gegenüber.

 

Im Rahmen der Gestellung sind die Personalmittel für 5 Sozialarbeiterstellen bzw. Erzieherstellen E9 zukünftig weiterhin erforderlich. Das bedeutet, dass der Mehrbedarf an Transfermitteln für die Finanzierung des Personals bei gestelltem Personal durch eine gleich hohe Einnahme im Titel 26101 (E01) erfolgen wird.

 

Die Absenkung der Einnahmen bei Kapitel 4011, Titel 11122 beläuft sich voraussichtlich auf 800 Euro.

 

 

b.Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung:

 

Die produktbezogene Finanzierungssystematik der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung wird derzeit im Land Berlin neu verhandelt. Ob und ggf. welche Auswirkungen sich auf die Budgetierung ergeben, hängt u.a. davon ab, ob das gemeinsame Budgetierungsobjekt von Transfer- und Verwaltungsprodukt erhalten bleibt und ob es zu Veränderungen des Wertausgleichs im Planmengenverfahren kommt. Dazu kann derzeit keine sichere Aussage getroffen werden.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Übertragung ermöglicht den Wegfall von 9 im Abbaukonzept des Bezirks vorgesehenen Vollzeitäquivalenten. Davon 5 im Wege der Gestellung und 4 durch Wegfall von Stellen.


 

r die DKA 2016/2017 sind die unter a) genannten Auswirkungen zu berücksichtigen (Abgang im Stellenplan bei frei gewordenen Stellen/ Reduzierung der Personalmittel bei gleichzeitiger Erhöhung der Transfermittel).

Die betroffenen Personalstellen stehen für ggf. zukünftige Vakanzenabschöpfungen keinesfalls zur Verfügung, da sie Grundlage der Finanzierung der übertragenen Einrichtung sind.

 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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