Drucksache - 2106/IV  

 
 
Betreff: Finanzierung von durch Verträgen bereits gebundenen Mitteln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussHauptausschuss
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.06.2015 
41.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE HA vom 02.06.2015
3. in der Sache erledigt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zur Finanzierung von Vertragsleistungen jährlich 48.400 ? zusätzlich gegenüber den IST-Ausgaben des Jahres 2014 zur Verfügung zu stellen. Das Jugendamt ist durch geschlossene Verträge gebunden. Diese Verträge sind zwingend notwendig für die Leistungserbringung.

 

 

 

Begründung:

 

Allein 45 T? sind für Leistungen des ITDZ. Damit werden die Leistungen für die Aufrufanlagen mit Onlinefunktion im Bereich Kita, Elterngeld, UV etc. als auch Leistungen für ISBJ sowie zentraler Druck und Porto im Bereich Kita finanziert. Das Jugendamt kann diese Beträge aus den bisherigen Zuweisungen im Sachmittelbereich nicht allein finanzieren.

 

 

 

Ergebnis

 

              beschlossen

              beschlossen mit Änderung

              abgelehnt / i.d. Sache erl.

              zurückgezogen

              überwiesen in den__________________________________________

 

____________________________________________________(federführend)

 

 
 

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