Drucksache - 1864/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1864/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Begegnungsraum im Kiez ertüchtigen: Umgestaltung des Mittelbereichs in der Waldstraße beginnen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 das folgende, an das Bezirksamt gerichtete Ersuchen beschlossen (Drucksache Nr. 1864/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in 2015 im Rahmen seiner personellen Kapazitäten mit Planungen zur Umgestaltung des Mittelbereichs in der Waldstraße zu beginnen. Neben einer umfassenden Beteiligung der AnwohnerInnen inklusive der BI Waldstraße von Beginn an soll des Weiteren geprüft werden, inwiefern durch eine starke Einbeziehung des Koordinationsbüros des Aktiven Stadtzentrums Turmstraße sowie des Quartiersmanagements Moabit West bei dieser Maßnahme bezirkliche personelle Ressourcen möglichst geringfügig eingesetzt werden können.
Das Bezirksamt hat am 26. 05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Planung zur Umgestaltung des Mittelbereichs in der Waldstraße ist bereits seit Beginn des Jahres 2015 in Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes vorbereitet worden.
Nach dem am 16.04.2015 abgeschlossenen Auswahlverfahren wurde das Büro Teichmann Landschaftsarchitekten, Birgit Teichmann, mit der weiteren Planung beauftragt.
Das Auswahlverfahren, zu dem eine öffentliche Vorstellung der eingereichten Entwürfe durch die teilnehmenden Planungsbüros gehörte, fand unter erfreulich reger Beteiligung der AnwohnerInnen stattfand. Selbstverständlich konnte dabei auch die BI Waldstraße, wie andere Initiativgruppen, ihre Position engagiert vertreten.
Das Quartiersmanagement Moabit West war bereits wesentlich an der Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens beteiligt. Diese Zusammenarbeit wird - z.B. in der weiteren Beteiligung der BürgerInnen - fortgesetzt, so dass bezirkliche personelle Ressourcen dafür nicht verwendet werden müssen.
A) Rechtsgrundlage:
§13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den . .2015
Dr. Hanke Weißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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