Drucksache - 1833/IV
Ich frage das Bezirksamt: Trifft es zu, dass für 400 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen im Kapweg 3-5 seit Ende Juni 2014 die Betriebsgenehmigung vorliegt?
2. Warum wurde die Einrichtung im Kappweg bisher nicht genutzt bzw. ab wann
3. Trifft es zu, dass die Notunterkunft Levetzowstraße nunmehr unbefristet genutzt
4. Wer ist zukünftig für den Betrieb der Levetzowstraße verantwortlich? |
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