Drucksache - 0448/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Was hat das BA bisher unternommen, um die immer wieder auftretende Gefährdung der Mieter in der Wilhelmstr. 90 durch die Nichteinhaltung der geltenden Brandschutzordnung durch Vermieter der Ferienwohnungen abzustellen? 2. Wird den Hinweisen der Anwohner über Verletzungen der geltenden Brandschutzordnung nachgegangen (z.B. vom 13.7. und 16.7.2012) und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie ist der Sachstand im Hauptsacheverfahren nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.1.2012 auf einstweiligen Rechtsschutz des Ferienwohnungsvermieters?
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