Drucksache - 0419/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, die Prüfphase für den Erhalt des Atelierhauses im Monbijoupark zügig abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen für eine provisorische, zeitlich befristete Nutzung des Atelierhauses durch die C/O Berlin Galerie zu schaffen. Handlungsgrundlage für das Bezirksamt sind die Beschlüsse der BVV-Mitte von Berlin 2191/III und 2202/III aus dem Sommer letzten Jahres sowie der Bebauungsplan I-57.
Es soll gewährleistet werden, dass die Galerie in Abhängigkeit von den eigenen tatsächlichen Erfordernissen die Räume des Atelierhauses nutzen und entsprechende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen kann.
Das Bezirksamt wird ersucht, das Atelierhaus vor Vandalismus, Wind und Wetter ausreichend zu schützen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
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